Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für diese Beschlussempfehlung und die ausführliche Erörterung des Themas, das uns im Wissenschaftsausschuss, im UWE, wiederholt bewegt hat. Wir wollen zwei oder drei Dinge kurz festhalten.

Die Behauptung in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, das Land begehe bei der Umsetzung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ und der Gegenfinanzierung der Bundesländer einen Vertragsbruch, ist unzutreffend. Das haben wir schon vor einem Jahr gesagt. Jetzt ist es noch einmal zu bekräftigen.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Daran ändert es auch gar nichts, dass man immer wieder durch Fehlinterpretationen der fraglichen Stellen versucht, den Zukunftsvertrag in diese Richtung auszulegen.

Seit Beginn dieser im Herbst 2021 von der Fraktion DIE LINKE veranlassten Debatte haben wir wiederholt dargelegt, dass Sachsen-Anhalt alle Forderungen erfüllt, die sich aus dem Bund-Länder-Vertrag Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ ergeben. Konkret heißt das, Sachsen-Anhalt stellt über seine Hochschulbudgets - das ist wichtig - zusätzliche Mittel mindestens in Höhe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Bundesmittel bereit und kommt damit seiner Verpflichtung aus der Bund-Länder-Vereinbarung zum Zukunftsvertrag nach.

Dass mehr wünschenswert wäre, wissen Sie, lieber Herr Lange, so gut wie ich. In dem Punkt bin ich auch ganz bei Ihnen. Das Entscheidende ist nur, dass wir jetzt einfach einmal zur Kenntnis nehmen müssen, dass das genau so, wie es hier gerade geschildert wird, in 16 Ländern praktiziert wird und übrigens auch der Prüfung durch den Bundesrechnungshof standgehalten hat.

Wie im Rahmen des Zukunftsvertrages die vertragsgerechte Gegenfinanzierung der Bundesmittel durch das Land aus den Hochschulbudgets erfolgt, das hat das Ministerium gegenüber dem Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zuletzt mit Schreiben vom 23. Mai 2022 im Einzelnen dargelegt. Auf dieses Schreiben darf ich an dieser Stelle verweisen. Wichtig ist, dass die nun vom Ausschuss erarbeitete Beschlussempfehlung mit der Feststellung - ich zitiere  , „dass das Land Sachsen-Anhalt seine Verpflichtung zur Kofinanzierung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag [...] wie bereits beim vorangegangenen Hochschulpakt uneingeschränkt erfüllt“, aus der Sicht des Wissenschaftsministeriums korrekt und uneingeschränkt zu begrüßen ist. Die Debatte sollte damit, jedenfalls unter dem Label „Betrug am Bund“, ein Ende finden.

Auch die in der Beschlussempfehlung unter Punkt 4 ausgesprochene Anerkennung der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen als das geeignete Instrument, um die verlässliche Finanzierung durch das Land, die Autonomie der Hochschulen und die daraus resultierende Budgetierung miteinander in Einklang zu bringen, ist richtig und wichtig und kann nicht oft genug unterstrichen werden. Ich würde der Beschlussempfehlung zustimmen. - Vielen Dank.