Für die Fraktion der FDP spricht Herr Kosmehl. - Bitte.

Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich meinen Vorrednern ein Stück weit anschließen. Es gibt insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Heilverfahrens keine explizite Regelungslücke.

Vielleicht ein Hinweis, Herr Lizureck, da Sie wieder Ihre Abneigung gegenüber dem Verfassungsschutz nonchalant haben einfließen lassen: Wenn Sie den Gesetzestext genau lesen, dann stellen Sie fest, dass es darin um Polizeibeamte geht, die in den Justizvollzug oder an das Landesamt für Verfassungsschutz versetzt werden. Diese bleiben in der Heilfürsorge. Das bekommen also nicht die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie haben das ein bisschen angedeutet. Vielmehr geht es um die Polizeibeamten, die in anderen Bereichen tätig werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Freien Demokraten will ich sagen, uns geht es um eine angemessen ausgestattete Justiz. Das heißt auch, wir halten daran fest, was wir im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und FDP vereinbart haben: Wir heben zum 1. Januar 2023 die Stellenzulage im Justizvollzugsdienst um 20 % an und sorgen damit dafür, dass eine angemessenere Besoldung stattfindet.

(Zustimmung bei der FDP und von Katja Pähle, SPD)

Das ist wichtiger als eine pauschale Überführung in die Heilfürsorge, wo es das Heilverfahren bereits als Alternative gibt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.