Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Henke. - Bitte.


Andreas Henke (DIE LINKE):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lizureck hat den Antrag sehr ausführlich begründet und dazu ausgeführt. In der Tat sind die Beweggründe dafür sehr nachvollziehbar.

Generell gilt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz in der Besoldung und im Versorgungsrecht. Der Gesetzgeber hat dabei einen relativ großen Spielraum, was die Festsetzung der Tatbestandsmerkmale angeht, die geeignet sind, um eine Gleichbehandlung oder auch eine rechtliche Ungleichbehandlung von Beamtengruppen vorzunehmen.

In dem Antrag geht es darum, eine Gleichsetzung der Justizvollzugsbeamten mit denen der Polizei und der Feuerwehr mit Blick auf Beihilfe und Hilfe sowie Heilfürsorgeberechtigung vorzunehmen. Wir wissen, dass dieser Ansatz nicht neu ist. Derartige Wünsche und Bedarfe sind meiner Fraktion auch schon aus der Vergangenheit bekannt. Abgesehen davon vermag ich es, wie die meisten von Ihnen hier sicherlich auch, schwer einzuschätzen, ob die Dienstpflichten und die Dienstverantwortung eines Vollzugsbeamten in der Justiz tatsächlich gleichzusetzen sind mit denen in der Polizei oder der Feuerwehr. Wir schließen uns vorrangig der Argumentation des Ministers an. Unter finanziellem Aspekt haben wir, denke ich, gegenwärtig andere Prioritäten zu setzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.