Herr Schmidt freut sich, dass er gleich am Ziel ist, am Pult. Damit hat er das Wort für die SPD-Fraktion.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Im Sinne des Zeitplans, Herr Präsident, hatte ich mich schon auf den Weg gemacht.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich weiß das zu schätzen.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat das wesentliche Argument genannt. Dort, wo sich aus der gefahrengeneigten Tätigkeit ein gesundheitliches Problem ergibt, greift das Prinzip des Heilverfahrens, sodass das wesentliche Argument, das Herr Lizureck vorgetragen hat, für die Gleichstellung in punkto ähnliche Risiken bei der Berufsausübung eigentlich nicht existiert.

Damit sind wir bei einem anderen Thema angelangt, das wirklich ein Problem ist und existiert, nämlich bei den Unterschieden zwischen Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst in der Bezahlung. Diese ergeben sich einfach aus der Frage von Heilfürsorge und Beihilfe. Ich will sagen: Ich bezweifle, dass die Ausweitung des Kreises der Heilfürsorge der geeignete Weg ist, um dieses Problem anzugehen. Das ist ein Problem und wir werden uns damit beschäftigen müssen, einfach weil die Personalsituation das über kurz oder lang erfordern wird. Aber das ist nicht der geeignete Weg.

Die Heilfürsorge   darauf will ich nur noch am Rande hinweisen   ist insofern auch nicht das absolute individuelle Optimum. Denn für den Arzt ist der Heilfürsorgepatient kein Privatpatient. Er ist für ihn, technisch gesehen, genau wie der Sozialhilfeempfänger jemand, bei dem er zwar die Abrechnung machen kann und der ihm nicht aufs Budget geht, aber die Leistungen, die der Beihilfeberechtigte erhält, der z. B. aus dem Justizvollzugsdienst kommt, hat der Kollege, der in der Heilfürsorge ist, nicht.

Die Sozialdemokratie hätte für das alles eine Lösung, die in dieser Koalition aber nicht umgesetzt werden wird,

(Guido Kosmehl, FDP: Och nee!)

nämlich dass wir die Beamtinnen und Beamten des Landes in die gesetzliche Krankenversicherung überführen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aus der Reaktion des geschätzten   ich möchte fast sagen: geliebten   Koalitionspartners

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

auf der, von mir aus gesehen, rechten Seite des Hauses sehe ich, dass ich die restlichen 40 Sekunden der Redezeit auch dem Zeitplan schenken kann und nicht weiter darüber ausführen muss. Denn das wird sich in dieser Legislaturperiode nicht mehr in die Praxis umsetzen lassen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es waren noch 30 Sekunden übrig.