Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Für die Landesregierung möchte gern Herr Minister Richter einige Aussagen treffen. 


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Heilfürsorge auch für die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs einzuführen. Wie Sie gerade gehört haben, ist die Heilfürsorge primär für den Kreis der Polizeivollzugsbeamtinnen und  vollzugsbeamten sowie der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst, also im Einsatzdienst, tätig sind, vorgesehen.

In den meisten anderen Bundesländern gibt es keine Heilfürsorge im Justizvollzugsdienst. Lediglich in Baden-Württemberg sind vor rund zwei Jahren die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs in den Geltungsbereich der heilfürsorgeberechtigten Personen aufgenommen worden.

Es kann tatsächlich im Einzelfall auch zu Dienstunfällen im Justizvollzug kommen, die zur Verletzung führen. Für den Fall, dass der Bedienstete im Dienst verletzt wird, stehen die Leistungen des sogenannten Heilverfahrens, welches nicht mit der Heilfürsorge zu verwechseln ist, zur Verfügung. 

Das Heilverfahren umfasst die Erstattung von notwendigen und angemessenen Aufwendungen für die medizinisch notwendige Behandlung, ohne dass ein Eigenbeitrag von den Geschädigten erhoben wird. Damit ist eine Versorgung der Bediensteten sichergestellt. Dabei ist es unerheblich, ob die Beamtin oder der Beamte beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt ist. Ich sehe deshalb nicht die Notwendigkeit, die Heilfürsorge auf den Justizvollzugsdienst auszudehnen. 

Noch zu Ihrer Information: Eine Einführung der Heilfürsorge für den genannten Personenkreis würde Mehrkosten für den Landeshaushalt in Höhe von geschätzt 1,5 Millionen € bis 2 Millionen € jährlich bedeuten. Aus der Sicht des Finanzministeriums kann der vorliegende Gesetzentwurf nicht unterstützt werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Richter, für die Meinung der Landesregierung. - Jetzt kommen wir zu den einzelnen Debattenbeiträgen.