Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze (Dienstrechtliches Änderungsgesetz - DRÄG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1137

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1404

Änderungsantrag Fraktion der AfD - Drs. 8/1606

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1608

(Erste Beratung in der 20. Sitzung des Landtages am 18.05.2022)


Berichterstatter aus dem Ausschuss ist der Abg. Herr Detlef Gürth. Das war zumindest der Plan.

(Unruhe)

Falls der Kollege Gürth heute nicht das Bedürfnis verspürt, Bericht zu erstatten, könnte auch jemand anders berichten. Ich weiß nicht, vielleicht ist es irgendwie aufgeteilt worden. - Herr Kohl? - Na, dann kommen Sie mal nach vorn und versuchen Sie es. Herr Kohl, jetzt haben sie erst einmal als Berichterstatter des Ausschusses das Wort.


Hagen Kohl (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1137 in der 20. Sitzung am 18. Mai 2022 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz beteiligt.

Mit diesem Gesetzentwurf wird in erster Linie eine Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Minister-und des Landesrichtergesetzes angestrebt.

Im Landesbeamtengesetz soll die Familienfreundlichkeit im Rahmen der Attraktivitätssteigerung des Landes Sachsen-Anhalt zur Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung weiter ausgebaut werden.

Es ist beabsichtigt, das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt an die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, anzupassen. Dabei sind unter anderem Regelungen für Beamtinnen auf Probe und Beamtinnen auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion einzuarbeiten.

Weiterhin sollen Rahmenbedingungen zur dienstlichen Beurteilung geschaffen werden sowie die jährlichen Beschränkungen der Mehrarbeit über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung angepasst werden. Schließlich sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Aktualisierungen von Begrifflichkeiten und Gesetzesverweisungen vor.

Im Ministergesetz wird eine Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen zur Gewährung von Rechtsschutz aufgenommen. Es erfolgt eine Anpassung im Landesrichtergesetz zu dienstlichen Beurteilungen und zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 21. Sitzung am 2. Juni 2022 mit dem Gesetzentwurf und führte eine Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden, betroffenen Gewerkschaften und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz durch.

Nach der Anhörung erarbeitete der Ausschuss für Finanzen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. Die Abstimmung hierzu erfolgte auf Wunsch der Fraktion der AfD artikelweise.

Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befasste sich in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 mit diesem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu Beginn der Sitzung legten die regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag vor, der sich auf § 21 Abs. 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes bezog und eine Änderung des Beurteilungssystems für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vorsah. Dieser Änderungsantrag wurde mit 6 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.

Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz dem federführenden Ausschuss mit 7 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der von ihm beschlossenen Änderung des § 21 des Landesbeamtengesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 30. Juni 2022 statt. Zur Beratung lag neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses auch eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt überwiegend rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen.

Darüber hinaus lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dieser Änderungsantrag bezog sich auf § 8a des Landesbeamtengesetzes und hatte zum Inhalt, in begründeten Einzelfällen auch Personen eine Verbeamtung anzubieten, die die Einstellungsaltersgrenze bereits überschritten haben. Er fand bei 3 : 9 : 0 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.

Die von Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in seiner Beschlussempfehlung vorgeschlagene und von mir bereits vorgetragenen Änderungen wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.

Im Ergebnis der Beratung wurde der Ihnen in der Drs. 7/1137 vorliegende Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die dem Ausschuss für Finanzen als Beratungsgrundlage diente, mit den vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Änderungen mit 7 : 0 : 3 Stimmen beschlossen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1404 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. - Ich sehe, dass es keine Fragen an den Berichterstatter gibt. Das gibt uns die Chance, gleich in eine Debatte einzusteigen, die eigentlich nicht angemeldet war, aber durch zwei angemeldete Redebeiträge jetzt doch stattfinden wird. Da Herr Kohl hier vorn stehen bleibt, hat er jetzt für drei Minuten das Wort, um einen entsprechenden Debattenbeitrag zu halten. - Herr Kohl, Sie haben das Wort.