Wir steigen in die Tagesordnung ein und kommen zum


Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Ich eröffne die Befragung nach § 45a unserer Geschäftsordnung und blicke in die Reihen der Fraktion DIE LINKE. Frau von Angern hat um das Wort gebeten.


Eva von Angern (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Ich frage die Landesregierung namens meiner Fraktion zum Thema Schulsozialarbeit im weitesten Sinne.

Wir haben uns als Landtag sehr engagiert und sehr intensiv mit diesem Thema befasst. Das vorläufige Ende, kann man erst einmal sagen, ist mit der zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes und der Beschlussfassung dazu für die nächsten zwei Jahre gesetzt worden. Allerdings treibt uns mit Sorge um, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter am Fachkräftemarkt derzeit, man könnte sagen, Goldstaub sind. Wir beobachten mit Sorge, dass immer mehr Schulsozialarbeiterinnen, wenn sie die Chance auf einen unbefristeten Job haben, den es gerade in den Kommunen zuhauf gibt, die Schulsozialarbeit verlassen.

Mit Blick auf das Jahr 2024 - wir wissen, zwei Schuljahre sind geklärt - frage ich die Landesregierung, welchen Zeitplan, welchen inhaltlichen Plan, hat sich die Landesregierung in der Vorbereitung auf diesen Stichtag gegeben und wird das zu Beginn der Wahlperiode ausgerufene Ziel nach mehr Stellen in den Schulen in Sachsen-Anhalt noch angestrebt. Wir erinnern uns, es gab einen größeren Topf der EU, der aber nicht in Anspruch genommen wird, weil man sich darauf verständigt hat, den aktuellen Stand beizubehalten.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Frau Ministerin Feußner, bitte.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident, vielen Dank. - Ich möchte ein bisschen ausholen. Sie haben berichtet, liebe Kollegin Frau von Angern, dass wir jetzt mit dem Haushaltsbeschluss mehr oder weniger die erste Etappe abgeschlossen haben und jetzt für die nächsten zwei Jahre die 380 Stellen, die wir als Land gemeinsam mit der EU über die Förderung über den ESF zur Verfügung stellen, sozusagen in Angriff nehmen. Die Prioritätenlisten wurden seitens des Landkreise eingereicht. Die Jury hat getagt. Die Landkreise sind über die Auswahl informiert worden und können jetzt, sozusagen in dieser Zeit bis zum Beginn des Schuljahres, zumindest zum großen Teil die Stellen bis zum Jahr 2024 verstetigen.

Natürlich ist es so, dass wir dann einen frühzeitigen und schnellen Anschluss schaffen müssen, um diese 380 Stellen weiter fortzuführen. Daran wird bereits gearbeitet. Das heißt also, dass wir zumindest für diese Legislaturperiode, also auch für die EU-Förderperiode - sie ist im Wesentlichen entscheidend  , entsprechende Vorkehrungen treffen werden, damit wir dann auch frühzeitig - ich weiß, dass das jetzt alles nicht so frühzeitig war und dass auch viele Ängste bestanden haben, wie geht es mit mir selbst als Schulsozialarbeiterin oder als Schulsozialarbeiter weiter - eine Garantie geben können, dass diese Stellen entsprechend verstetigt werden.

Die Zielausgabe möchte ich aber vielleicht ein bisschen dämpfen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf die Verstetigung verständigt. Das sind diese 380 Stellen. Es gibt natürlich auch eine Verständigung im Kabinett darüber, wie die ESF-Mittel verteilt werden. Dementsprechend ist die Förderung so konzipiert worden, dass wir diese 380 Stellen über die ESF-Mittel weiterhin finanzieren können.

Sie wissen wohl auch, dass wir bezüglich der Forderung, den Eigenanteil zu erhöhen - wir haben nur noch eine 60-prozentige Förderung der Stellen  , den Vorschlag unterbreitet haben, was auch mit den Kommunen im Vorfeld weitestgehend abgestimmt war, eine 20-prozentige Kofinanzierung vorzunehmen: 20 % seitens des Landes und 20 % seitens der Kommunen. Das Parlament hat sich dann dafür entschieden, dass das Land mit Landesmitteln zumindest für die nächsten zwei Jahre diese Kofinanzierungsanteile der Kommunen übernimmt. Demzufolge müssen dann neue Gespräche auch gemeinsam mit dem Parlament darüber stattfinden, wie es künftig mit der Kofinanzierung seitens der Kommunen aussehen soll, ob es so bleiben soll oder ob man dann auf eine Kofinanzierung seitens der Kommunen hinarbeiten möchte. Dem Beschluss möchte ich nicht vorgreifen. Das muss das Parlament entsprechend entscheiden.

Wie es sich entwickelt, was den Abruf der ESF-Mittel anbelangt, bin ich eher etwas skeptisch, dass noch mehr Gelder zur Verfügung stehen werden; denn die Gelder sind weitestgehend verteilt über das operationelle Programm. Wenn entsprechende Umschichtungen möglich sein sollten, dann sind wir im Kabinett natürlich dazu bereit, diese Mittel zeitnah zugunsten der Schulsozialarbeit umzuschichten.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Feußner. - Als Nächster hat sich der Abg. Herr Henke gemeldet.


Andreas Henke (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Frau Ministerin, auch ich darf zum Thema Schulsozialarbeit nachfragen. Das ist ein Thema, das nicht nur uns und die kommunalen Gremien in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt hat, sondern im Besonderen natürlich die Schulen, die Netzwerkstellen und die betroffenen Schulsozialarbeiterinnen.

Uns ist bekannt, dass eine Jury über die Auswahl der Fördermittelanträge für die kommende Förderperiode entschieden hat. Ich darf nachfragen: Wie hat sich diese Jury zusammengesetzt? Wer hat über die Auswahl der Jury entschieden, also welche Institutionen, welche Funktionsträger waren dabei? Nach welchen Kriterien wurden die beantragenden Schulen bzw. Projekte ausgewählt? Dem Vernehmen nach sind viele Grund- und Förderschulen unberücksichtigt geblieben. Was sind die Gründe dafür? - Vielen Dank.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Vielen Dank, aber ich bin natürlich nicht Mitglied der Jury. Ich kann an dieser Stelle Einzelheiten darüber, warum welche Entscheidung wie getroffen worden ist, nicht wiedergeben. Aber ich kann Ihnen die Zusammensetzung der Jury nennen; ich hoffe, dass ich sie alle zusammenbringe. Es waren dabei ein kommunaler Vertreter, ein Vertreter des Ministeriums sowie ein Vertreter des Landesschulamtes; die Träger der Schulsozialarbeit waren ebenfalls vertreten.

Sie haben gemeinsam die Prioritätenliste durchgearbeitet. An der einen oder anderen Stelle gab es inhaltliche Differenzen, wie das manchmal so ist. Deshalb gibt es eine Juryentscheidung   das war auch Vorgabe vonseiten der EU. Die Träger waren auch darüber informiert worden, wie das Verfahren abläuft. Wenn Jury-Entscheidungen getroffen werden, kann man die sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch hinterfragen.

Ich habe dem Bildungsausschuss bereits zugesichert, dass wir darüber informieren werden, warum an der einen oder anderen Stelle eine andere Entscheidung bezüglich der Prioritätenliste der jeweiligen Landkreise getroffen worden ist. Aber im Detail kann ich Ihnen das heute nicht beantworten. Ich kann nur die Abweichungen nennen, die entsprechend für die jeweiligen Kommunen vorgenommen worden sind.

Wir haben z. B.

•    in der Landeshauptstadt Magdeburg: 49 Stellen zu verteilen, 41 profitierende Schulen, 55 eingereichte Anträge, eine Schule, die durch die Jury-Empfehlung zusätzlich berücksichtigt wurde;

•    im Altmarkkreis Salzwedel: 18 profitierende Schulen, 18 Schulen standen auf der Prioritätenliste, 14 Stellen waren zu verteilen, es gab keine Abweichung zur Prioritätenliste;

•    Landkreis Börde: 32 eingereichte Anträge, 30 Stellen gab es zu verteilen, 31 profitierende Schulen, eine Abweichung;

•    Landkreis Harz: 41 eingereichte Anträge, 34 Stellen zu verteilen, 34 profitierende Schulen, eine Abweichung;

•    Jerichower Land: 18 Stellen wurden beantragt, 14 Stellen gab es zu verteilen, 15 profitierende Schulen, keine Abweichung;

•    Salzlandkreis: 38 eingereichte Anträge, 30 Stellen gab es zu verteilen, 29 profitierende Schulen, wir haben zwei Schulen mit jeweils zwei Schulsozialarbeitern;

•    Landkreis Stendal: 24 eingereichte Anträge, 20 Stellen standen zur Verfügung, 22 profitierende Schulen, keine Abweichungen;

•    Stadt Dessau-Roßlau: 25 eingereichte Anträge, 15 Stellen zu verteilen, 13 profitierende Schulen, keine Abweichung;

•    Stadt Halle: 56 eingereichte Anträge, 50 Stellen gab es zu verteilen, 38 profitierende Schulen, hier gab es zwölf Schulen mit jeweils zwei Schulsozialarbeiterinnen bzw. Schulsozialarbeitern, keine Abweichung;

•    Landkreis Anhalt-Bitterfeld: 23 eingereichte Anträge, 27 Stellen gab es zu verteilen, 23 profitierende Schulen, keine Abweichungen;

•    Burgenlandkreis: 32 eingereichte Anträge, 28 Stellen gab es zu verteilen, 27 profitierende Schulen, zwei Abweichungen;

•    Mansfeld-Südharz: 36 eingereichte Anträge, 20 Stellen gab es zu verteilen, 18 profitierende Schulen, zwei Abweichungen;

•    Saalekreis: 38 eingereichte Anträge, 30 Stellen standen zur Verfügung, 28 profitierende Schulen, es gab Abweichungen: zwei Schulen mit jeweils zwei Schulsozialarbeitern und vier Schulen bilden Schulverbünde zu jeweils zwei Schulen;

•    Landkreis Wittenberg: 38 eingereichte Anträge, 19 Stellen gab es zu verteilen, 19 profitierende Schulen, es gab vier Abweichungen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage kommt von Frau Buchheim.


Christina Buchheim (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, meine Frage schließt an die Thematik der Juryentscheidung an. Gibt es Informationen und Hinweise vonseiten der Jury an die Träger darüber, warum einzelne Konzepte bei der Entscheidung nicht erfolgreich berücksichtigt wurden? Falls nein, warum nicht?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich habe mich natürlich informiert, weil diese Frage bereits im Bildungsausschuss gestellt worden ist. Es ist so, dass die Träger, die die Inhalte zu bewerten haben, aufgrund der Antragslage eine eigene Liste erstellt haben. Deshalb kam es zu Abweichungen zwischen der Prioritätenliste und der Jury. Die Abwägungen sind innerhalb der Jury so getroffen worden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage kommt von Herrn Lange.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Meine Frage ist, ob das Bildungsministerium Ideen und Pläne hat, wie die Schulen unterstützt werden können, die jetzt bspw. eine Schulsozialarbeiterstelle verlieren. Es gibt ja auch Fälle, wo vorher mehrere Schulsozialarbeiter waren und dann weniger zur Verfügung stehen. Was macht das Ministerium, um diese Schulen zu unterstützen?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zunächst muss ich sagen, die Liste der Jury ist nach inhaltlichen Kriterien, nach der Notwendigkeit und nach den entsprechenden Bedarfslagen, aufgestellt erstellt worden. Ich gehe davon aus, dass die Jury das sachgerecht getan hat. Deshalb kam es an der einen oder anderen Stelle zu Verschiebungen. Wo früher eine Schulsozialarbeiterin oder ein Schulsozialarbeiter tätig war, ist es heute zugunsten einer anderen Schule, wo man einen höheren Bedarf erkannt hat, keiner mehr. Das ist für die Schule sicherlich nicht schön. Das ist auch nicht angenehm, weil sie ja wahrscheinlich über Jahre mit einer solchen Person gearbeitet haben, und das sicherlich auch erfolgreich.

Es gibt natürlich Möglichkeiten und da muss ich an der Stelle die Kommunen etwas in die Pflicht nehmen. Wir haben die Kommunen für zwei Jahre von ihrem Eigenanteil in Höhe von 20 % entlastet. Es war das Anliegen des Parlamentes, dass man, wenn man die Kommunen entlastet, die 20 %, die man früher mit eingeplant hat, dann hoffentlich zugunsten der Schulsozialarbeit vor Ort einsetzt. Wir wissen, welchen Konflikt es gibt. Schulsozialarbeit ist Sache der Jugendhilfe. Das ist soziale Arbeit an Schulen und es ist eine rein kommunale Aufgabe. Wir unterstützen ja als Land

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

die Kommunen an dieser Stelle und wollen das auch weiterhin tun, weil wir es für wichtig erachten, dass wir eine solche Hilfeleistung, eine solche Hilfestellung in den Schulen vor Ort haben. Das kann man sicherlich nur gemeinsam leisten. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen. An dieser Stelle müssen wir stets im Gespräch bleiben, um die Situation vor Ort entsprechend verbessern zu können. Wir werden als Land weiterhin unseren Beitrag leisten und das erwarte ich auch von den Kommunen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage kommt von Herrn Gebhardt.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich will in Bezug auf die Frage, die eben Frau Buchheim gestellt hat, nachfragen. Sie haben eben selbst vorgetragen, in welchen Landkreisen es in der Juryentscheidung Abweichungen hinsichtlich der Prioritätensetzung gab, die in den jeweiligen Landkreisen vorgenommen wurde.

In meinem Landkreis Mansfeld-Südharz   Sie haben es vorgetragen   gab es zwei Abweichungen, worüber es bei uns im Landkreis wirklich massives Kopfschütteln und Entsetzen gab. Deswegen meine Frage: Teilen Sie die Einschätzung, die ich in meinem Landkreis erlebt und gespürt habe, dass eine Entscheidung, die vor Ort getroffen wurde   weil man eigentlich sagt, vor Ort können die Leute am besten entscheiden und über ihre Schulinfrastruktur sachkundig Auskunft geben  , prioritär behandelt werden sollte und weniger vom grünen Tisch aus, ohne die Situation vor Ort zu kennen? Das ist die fundamentale Kritik, die vonseiten des Landkreises auch an mich herangetragen worden ist. Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie diese Kritik erst einmal grundsätzlich teilen.

Die zweite Frage, die ich noch habe, ist folgende: Es gibt verschiedene Schulformen, die bei der Vergabe von Schulsozialarbeit unterschiedlich gewichtet werden. Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Grundschulen bei der Vergabe von Schulsozialarbeit von vornherein benachteiligt werden? Denn es gibt ein Kriterium, das sich Schulabbruch nennt. Schulabbrecher sind in den Grundschulen nun einmal sehr selten zu finden. Gerade deshalb werden Grundschulen bei der Entscheidung für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter schlechter behandelt. Es ist an der Stelle schwieriger, sie zu berücksichtigen als z. B. in Gymnasien, weil es dort natürlich Schulabbrecher gibt. Teilen Sie meine Einschätzung, dass es diesbezüglich einer Korrektur bedarf, damit Grundschulen und Gymnasien zumindest als Schulform erst einmal gleichwertig behandelt werden und nicht von vornherein die Grundschulen gegenüber den Gymnasien zurückstecken müssen?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Gebhardt, das Programm heißt „Schulerfolg sichern“, und wir haben damals den Antrag mit Blick auf die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bei der EU gestellt, um die Schulabbrecherquote zu senken. Das heißt, das Programm hat einen Inhalt, mit dem wir den Antrag gegenüber der EU-Kommission gestellt haben. Diesen Auftrag müssen wir natürlich weiter erfüllen. Das heißt, wir können jetzt nicht innerhalb dieser Fördererperiode die Programmatik ändern und sagen, dass wir jetzt noch andere Kriterien haben. Das kann man als Kommune individuell machen. Dann kann man auch die Schwerpunkte heraussuchen und sagen: Auch an Grundschulen ist Schulsozialarbeit nötig und gut.

Wir müssen aber gegenüber der EU natürlich erfüllen, was in unserem eigenen Antrag steht. Wir wissen, wie die EU damit umgeht, wenn wir den nicht erfüllen. Es kann dann schnell Rückzahlungsforderungen geben. Das heißt, wir müssen schon darauf achten, dass wir die Kriterien erfüllen, die vorgegeben worden sind.

Man kann es so sehen, dass für die Grundschulen eine gewisse Benachteiligung dadurch entsteht, dass sie keine Schulabbrecher vorweisen können. Aber wir als Land sind auch anders unterwegs, indem wir nämlich Grundschulen insbesondere mit Pädagogischen Mitarbeitern unterstützen. Das sind natürlich keine Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter, aber wir haben dort auch Unterstützungselemente in Form von Pädagogischen Mitarbeitern, die zumindest in anderen Schulformen, über die wir jetzt sprechen, nämlich in den weiterführenden Schulen, nicht vorrätig sind. Deshalb mussten wir Prioritäten setzen. Wir haben nur 380 Stellen zur Verfügung.

Ich will noch einmal auf die Entscheidung der Jury eingehen. Wie gesagt, das ist ein unabhängiges Gremium. Ich habe nicht das Recht, das eine oder andere zu kritisieren. Ich kann nur nachfragen, warum diese oder jene Entscheidung getroffen worden ist. Das habe ich Ihnen vorhin schon gesagt. Das habe ich getan und das werde ich auch dem Bildungsausschuss nachliefern.

Inwieweit die Personen vor Ort diesbezüglich mehr Erfahrung haben, will ich jetzt an dieser Stelle vielleicht offen lassen. Ich hätte es auch so gesehen, dass die Kommunen die Bedarfslagen besser kennen als eine solche Jury. Ich will aber auch sagen, dass in der Jury natürlich auch der Träger, die DKJS, vertreten war. Die wissen, wo ihre Personen eingesetzt werden und wie die Lage vor Ort ist. Die haben in der Jury auch mit entschieden, die insbesondere auch die inhaltlichen Aspekte beleuchtet hat. Dadurch ist es zu Verschiebungen innerhalb der Prioritätenliste gekommen. Ich werde es nachliefern. Die Begründungen, warum man seitens der Landkreise an der einen oder anderen Stelle von der Prioritätenliste abgewichen ist, müssen ja vorhanden sein. Ich hoffe, für mich auch und für alle, dass das zum Schluss sachlich und fachlich schlüssig ist.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine Nachfrage.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Sie haben bei mir eine Nachfrage provoziert. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Grundschulen, die jetzt bei der Schulsozialarbeit leider leer ausgegangen sind, proaktiv anbieten wollen, es mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch das Land auszugleichen?

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE, lacht)


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Das ist eine sehr gute Nachfrage. Wir haben ja an jeder Grundschule Pädagogische Mitarbeiter, wenn auch wahrscheinlich nicht in einem ausreichenden Maße.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Nee!)

Darin würde ich Ihnen sogar recht geben.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Ja!)

Bei bestimmten Schülerzahlen stehen den Grundschulen Pädagogische Mitarbeiter zur Verfügung. Ich danke dem Haushaltsgesetzgeber, dass wir die Anzahl der Pädagogischen Mitarbeiter noch einmal erhöhen können.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn das Parlament weiterhin bereit ist, mich an der Stelle zu unterstützen, dann würde ich den Schulen noch mehr Unterstützung gewähren.

(Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Es ist aber immer eine Frage, wie man Prioritäten setzt und wie man das entsprechend finanziert. Ich möchte natürlich den Entscheidungen des Parlamentes nicht vorgreifen.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke für die Antwort. - Die nächste Frage kommt von Herrn Lippmann.


Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bei uns - das ist vorhin schon einmal angeklungen - mehren sich jetzt die Hinweise darauf, dass bei diesen 380 plus 14 Stellen   die Kommunen haben ja auch noch einiges unterwegs gehabt   wegen der weiterhin natürlich sehr ungünstigen Beschäftigungsbedingungen   es geht natürlich vor allem um die ständigen Befristungen, die schon lange laufen   möglicherweise eine ganze Reihe von Stellen wegen fehlender Bewerberinnen   die Leute springen ab   nicht mehr besetzt werden kann.

Gibt es im Ministerium auch diese Signale? Gibt es eine Erwartung, wie wir am 1. August oder von mir aus auch am 1. September dastehen werden und wie viele von diesen Stellen, die wir jetzt ausreichen   294 über das ganze Land hinweg   nicht besetzt werden?

Es spielt nach wie vor in den Debatten immer wieder eine wichtige Rolle, ob das Aufteilen von Stellen möglich ist, bspw. bei den ESF-Stellen auf zwei Schulen. Das vermindert natürlich zum einen das Problem an der einen Schule, verschlechtert aber auf der anderen Seite die Beschäftigungsbedingungen weiter. Es ist immer wieder umstritten. Ist es möglich, die Stellen zu teilen, oder ist das nicht möglich?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Auf die letzte Frage möchte ich zuerst eingehen. Das habe ich schon intensiv im Bildungsausschuss erläutert. Das ist nicht möglich, weil man für eine halbe Stelle sozusagen den Bedarf gegenüber der EU nicht darstellen kann. Es ist aber etwas anderes möglich. Wenn es in einem Landkreis Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter gibt, die einen Teilzeitantrag stellen, und man bspw. vier Personen hat, die den Antrag stellen, dann wird wieder eine VZÄ, eine Stelle frei. Dann kann man die natürlich zu 75 % an einer Schule einsetzen und spart sich so eine weitere Stelle zusammen. Das ist möglich. Man kann aber nicht eine Person an zwei Schulen einsetzen. Das ist mit den Vorgaben der EU nicht möglich.

Zu der ersten Frage. Wir haben noch keine Hinweise darauf, dass es erhebliche Probleme gibt, diese 380 Stellen wieder zu besetzen. Ich kann das aber gern nachfragen und es nachreichen. Bisher ist uns diesbezüglich nichts bekannt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Die nächste Nachfrage kommt von Frau Eisenreich.

 

Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, die Otto-von-Guericke-Universität hat eine Studie zu Schulvermeidung und Schulversagen durchgeführt.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ja.


Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Meine Frage ist jetzt, inwieweit die Ergebnisse dieser Studie in das Programm eingeflossen sind.

Die zweite Frage ist: Wann wird denn die Richtlinie zur Schulsozialarbeit veröffentlicht?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Die Richtlinie hätten wir schon veröffentlicht, wenn wir nicht noch eine Änderung zugunsten der Kommunen vorgenommen hätten. Denn damals war hinsichtlich des 20-prozentigen Eigenanteils noch im Gespräch, dass die Kommunen ein größeres Mitspracherecht haben wollten und so diese Prioritätenlisten zustande gekommen sind. Das hat sich dann noch einmal verändert, aber das Verfahren ist trotzdem gleich geblieben. Deshalb mussten wir noch einmal in ein neues Abstimmungsverfahren eintreten. Ich denke, Ende des Monats können wir die Richtlinie veröffentlichen; denn wir befinden uns jetzt in der Endabstimmung mit dem Landesrechnungshof.

Die inhaltlichen Akzente, die jetzt in der Richtlinie stehen, sind den Kommunen vor Ort vorab zugestellt worden, sodass an der Stelle keine Informationsdefizite bestehen sollten.

Entschuldigen Sie bitte: Was war die zweite Frage?


Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Es ging um die Studie der Otto-von-Guericke-Universität.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zu der Studie. Ja, die Studie haben wir im Haus sehr intensiv ausgewertet. Die Studie sagt im Wesentlichen aus   ich kann jetzt nicht alles darlegen  , dass Unterstützungsangebote von multiprofessionellen Teams an Schulen sehr wichtig sind. Dazu gehört natürlich auch die Schulsozialarbeit. Dazu gehören Pädagogische Mitarbeiter. Dazu gehören Schulverwaltungsassistenten.

Wie Sie es im Rahmen der Haushaltsberatungen selbst mitbekommen haben, haben wir jetzt auch in Angriff genommen, dieses Modellprojekt der 15 Schulverwaltungsassistenten zu verstetigen. Wir haben das auch im Koalitionsvertrag vereinbart, sodass wir jetzt mit 50 Schulverwaltungsassistenten beginnen können. Dafür danke ich noch einmal dem Parlament. Das ist ein wesentlicher Beitrag für die multiprofessionellen Teams an unseren Schulen. Das Gleiche habe ich eben schon für die Erhöhung der Anzahl der Pädagogischen Mitarbeiter dargelegt.

Zusätzlich   auch das hat das Parlament im Rahmen des Sondervermögens „Corona“ ermöglicht   können wir 100 Digitalassistenten bzw. Mentoren einstellen. Auch die werden einen Beitrag dazu leisten können, dass wir diese Teams vor Ort entsprechend zusammenstellen können.

Das alles ist bei Weitem noch nicht ausreichend. Das ist mir auch klar. Wir haben aber, glaube ich, einen guten Anfang gemacht. Jetzt werden wir sehen, ob und wie wir diese Stellen besetzen können. Das ist angesichts des Fachkräftemangels nicht immer ganz einfach. Ich bin aber optimistisch, dass wir die Schulen in diesem Bereich peu à peu immer mehr unterstützen können.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Anger.


Nicole Anger (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie sagten eingangs, dass der Start der Schulsozialarbeit in der aktuellen Förderperiode sehr holprig war und das alles ein bisschen Spitz auf Knopf ist. Mit anderen Worten haben Sie das gesagt.

Es gab in der Tat jede Menge Unsicherheiten, sowohl bei den Trägern als auch bei den Kindern, Jugendlichen, Lehrkräften und Eltern. Wir wissen, dass diese Förderperiode auch wieder endlich sein wird, und zwar endet sie im Jahr 2028. Das mag heute noch lange hin erscheinen, aber die Erfahrung zeigt: Wir stehen viel schneller an dem Punkt, dass wir uns wieder neu orientieren müssen.

Was tun Sie, um im Jahr 2028 nicht wieder vor derselben Situation zu stehen? Wie möchten Sie die Schulsozialarbeit perspektivisch verstetigen, sodass es ein Regelangebot an allen Schulen wird und für alle Kinder zur Verfügung steht?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Die Finanzierung   das haben Sie richtig gesagt   haben wir zunächst bis zum Jahr 2028 für die 380 Stellen gesichert. Wie sich dann das Parlament   das entscheidet das Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen   künftig für eine Verstetigung der Schulsozialarbeit ausspricht, das überlasse ich Ihnen. Ich bin auch Teil des Parlaments. Ich bin gern dabei, darüber nachzudenken, entsprechende Prioritätensetzungen vorzunehmen. Das erfordert eine Mehrheit. Wenn wir das gemeinsam schaffen, dann können wir die Stellen verstetigen. Das muss man natürlich auch diskutieren und das wird auch diskutiert.

Ich glaube, das ist eine Notwendigkeit, die man nicht einfach wegwischen kann. Denn das liegt im Interesse aller. Das merken Sie immer wieder in den Diskussionen. Über alle Fraktionen hinweg wird die Bedeutung der Schulsozialarbeit entsprechend artikuliert und das wird auch immer wieder dokumentiert.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage kommt von Frau Dr. Pähle.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Sie beziehen sich jeweils auf die Verwendung der Stellen, und zwar sowohl auf die von der EU geförderten Stellen wie auch auf die 14 Landesstellen, die wir gemeinsam in den Haushaltsberatungen durchgesetzt haben.

Die erste Frage bezieht sich auf das Thema Teilung von Stellen. Ich habe es so verstanden, dass eine Person nicht an zwei Schulen tätig sein kann, es sei denn, es ist im Bereich der Grundschulen. Das passiert in einigen Landkreisen im Schulverbund. Die werden als eine Schule gezählt.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Genau.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Die Zahlen, die Sie vorgetragen haben, entsprechen denen in einer Tabelle in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Über der Tabelle   ich habe die Antwort gerade nicht vorliegen   stehen zwei Hinweise. Der zweite Hinweis besagt inhaltlich, dass auf der Grundlage des Tarifvertrages manche Stellen der Schulsozialarbeit nicht als 1,0 VbE ausgewiesen sind, sondern als 0,8 VbE. Dort steht der Hinweis, dass in diesem Fall auch die freiwerdenden Zeitstunden zu neuen Stellen zusammengefasst werden können.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Genau.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Das bedeutet, dass die Landkreise jetzt eigentlich noch einmal prüfen müssten   die EU-Stellen werden nach meinem Wissen alle nach dem Tarifvertrag finanziert  , ob sich daraus noch zusätzliche Stellen ergeben. Wenn die Landkreise zu dem Ergebnis kommen, dass dadurch mehr Personal zu binden ist, als jetzt in der Tabelle ausgewiesen ist, können sie dann an das Ministerium herantreten und eine Aufstockung beantragen?

Die zweite Frage betrifft die 14 zusätzlichen Stellen. Dazu hat der Bildungsausschuss einen guten Beschluss in großer Einigkeit gefasst, nämlich dass mit den 14 zusätzlichen Stellen des Landes die Stellen ersetzt werden, die durch Verteilung nach Schülerzahlen insbesondere in den Landkreisen abgezogen wurden. Wie ist denn das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Aspekte: welche Schulen, Bedeutung der Prioritätenliste, volle Stelle - nicht volle Stelle? Was ist aus der Sicht des Ministeriums diesbezüglich angezeigt? - Vielen Dank.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Danke schön. - Das Erste kann ich bejahen. Nur: Das müsste wieder eine Juryentscheidung sein. Ich denke, dass die das dann in der Prioritätenliste weiter abarbeiten. Wenn sich so etwas ergibt, dann stellt man einen Antrag. Dann müsste die Jury noch einmal zusammenkommen und aufgrund der Prioritätenliste, die der Landkreis eingereicht hat, entscheiden. Das ist möglich, ja.

Das Zweite mit den 14 Stellen. Diese dürfen nicht in Bezug zu der EU-Förderung gebracht werden. Das heißt, dabei ist der Landkreis, der jetzt solche zusätzlichen Stellen von den 14 Stellen bekommt, vollkommen frei. Er kann sie teilen; er kann sie auch an mehreren Schulen einsetzen. Dabei sind wir vollkommen offen. Wir als Ministerium werden lediglich die Verteilung vornehmen, indem wir sagen: Wer kriegt wie viel? Wie sie entsprechend eingesetzt werden, würden wir den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen bzw. den Landkreisen überlassen.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Nur eine kurze Nachfrage zu dem Verfahren, das Sie gerade beschrieben haben, bei dem die Zuständigkeit auf die Landkreise bzw. im Idealfall auf die Jugendhilfeausschüsse übertragen wird. Wird die Zuständigkeit für das Verfahren über eine Richtlinie den Landkreisen gegeben, oder wie erfolgt die Information, dass diese Stellen relativ zügig zu Beginn des nächsten Schuljahres besetzt sein sollen?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Wir hatten die Richtlinie eigentlich schon fertig. Diese war schon mit den Trägern, also mit dem Landkreistag, abgesprochen. Da wir jetzt mit dem Beschluss des Bildungsausschusses eine Veränderung vorgenommen haben, wird sie kurzfristig angepasst und in Kürze den Trägern zur Verfügung gestellt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt eine weitere Frage. - Frau Hohmann, jetzt sind Sie dran. Sie waren eine Runde zu schnell.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich war etwas irritiert ob Ihrer Aussage, welche Veränderungen in den Prioritätenlisten vorgenommen worden sind. Ich weiß es deshalb so genau, weil ich genau diese Frage im letzten Ausschuss gestellt habe und wir die Aussage bekommen haben: Es gab nur zwei Veränderungen, einmal in Magdeburg und einmal in Wittenberg. Insofern würde ich Sie bitten, dass wir wirklich die aktuellen Listen erhalten, damit wir noch einmal nachschauen können. - Das war jetzt aber nicht meine Frage.

Meine Frage nimmt Bezug auf die soziale Arbeit an Schulen. Und zwar hat der Bund im Rahmen des Projektes „Aufholen nach Corona“ finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, unter anderem für die soziale Arbeit an Schulen. Diese Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2022 realisiert und die Mittel bis zum 31. März 2022 abgerechnet werden.

Nun ist es aber vorgekommen, dass einige Landkreise noch genügend Mittel übrig haben. Daher wäre jetzt meine Frage: Inwieweit können diese Mittel auf das Jahr 2023 übertragen werden? Wenn Sie übertragen werden können: Inwieweit wäre es möglich, dass die Antragsverfahren terminlich angepasst werden?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Die Listen hat der Bildungsausschuss abgefragt. Wir haben sie schon zur Verfügung gestellt; sie müssten bei der Ausschusssekretärin sein. Das haben wir abgearbeitet. Dann können Sie das noch einmal abgleichen.

Zu dem Letzteren: „Aufholen nach Corona“. Das sind Bundesmittel. Wir, die KMK; sind mit dem Bund ganz eng in Verhandlungen, damit das Programm „Aufholen nach Corona“ nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich fortgeführt wird. Dazu gibt es aber noch keine Ergebnisse. Bisher ist immer noch der aktuelle Stand: Am Ende des Jahres ist sozusagen Deadline; dann müssen die Gelder abgerechnet sein. Offensichtlich fließen Gelder, wenn welche übrig sind, an den Bund zurück.

Ich kann jetzt das Ergebnis nicht vorwegnehmen oder kann dem nicht vorgreifen, wie die Verhandlungen mit dem Bund ausgehen werden. Ich bin aber sehr optimistisch, weil auch der Bund erkannt hat: Dort, wo dieses Programm aufgelegt worden ist, hatten die eine Vorstellung davon, wann die Coronapandemie endet.

Zwischenzeitlich haben wir mitbekommen - auch wenn die letzten Wochen diesbezüglich etwas ruhiger waren -, dass wir eigentlich noch mitten in Pandemiezeiten sind und es die eine oder andere Ausfallstunde wegen Krankheit bzw. Quarantäne in den Schulen auch weiterhin gibt, auch wenn wir - Gott sei Dank! - keine Schulschließungen als solche, keinen Lockdown in diesem Schuljahr hatten.

Wir als Land haben im Coronasonderhaushalt dafür Sorge getragen - d. h., Sie als Parlament  , dass dieses Budget zum Aufholen der Defizite, um Lernrückstände zu minimieren, weiterhin zur Verfügung steht. Deshalb haben wir dieses Budget bis zum Jahr 2027 als solches finanziell abgesichert. Das heißt, selbst wenn der Bund jetzt nicht weiterfinanzieren würde oder nicht bereit wäre, dieses Programm zeitlich noch zu strecken, wären wir als Land in der Lage, den Schulen genau für solche Dinge weiterhin Gelder zur Verfügung zu stellen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Eine Nachfrage. Bitte.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Ja. Jetzt hat die Frau Ministerin geantwortet - für den Schulbereich. Aber meine Frage war zur sozialen Arbeit an Schulen und bezog sich darauf, was das Sozialministerium gleichzeitig mit den Ferienfreizeiten vorhat. Da gab es auch noch einmal eine Säule. Darauf bezog sich eigentlich meine Frage. Aber ich habe auch sehr gern vernommen, was Sie gesagt haben. Es wäre schön, wenn wir vielleicht aus dem Sozialbereich etwas hören könnten; denn gerade bei den Ferienfreizeiten waren, glaube ich, alle Landkreise fleißig dabei und haben auch Projekte mit den Trägern initiiert. Aber bei einigen ist eben die soziale Arbeit an Schulen hinten runtergefallen. Deswegen wäre jetzt meine Frage, ob das Sozialministerium vielleicht schon mehr weiß als Sie aus der KMK.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich übergebe jetzt gleich an     Sie hat offensichtlich auch keine anderen Informationen. Ich habe geantwortet, weil die soziale Komponente natürlich auch an Schulen eine wesentliche Rolle spielt. Sonst hätten wir uns jetzt nicht die ganze Zeit über Schulsozialarbeit unterhalten. Auch wir fördern das natürlich mit.

Ich will an der Stelle noch einmal sagen: Über das Budget kann man sich natürlich - das geht nur mit Honorarkräften; die Schulen müssen dann jeweils eine Honorarvereinbarung treffen - auch schulische Sozialarbeit einkaufen. Auch das ist möglich. Wir haben also dem Portfolio der Schulen bei dem, was sie für sich als dringend erachten, keine Grenzen gesetzt.