Andreas Silbersack (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wurde, ist ein guter Gesetzentwurf. Er ist wichtig und es wurde auch höchste Zeit, dass er auf den Weg gebracht wird. Alle Beteiligten brauchen Rechtssicherheit, das ist für uns von wesentlicher Bedeutung.

Zentrales Element dieses Entwurfes ist eben der Interessenausgleich. Und der Interessenausgleich ist im Glücksspielstaatsvertrag gesamtgetragen einerseits vom Spielerschutz und andererseits von dem Recht auf wirtschaftliche Betätigung. Denn der Artikel 12 des Grundgesetzes ist ja nicht irgendetwas, sondern es ist einer der Grundsätze unserer Verfassung, dass auch die Unternehmen die Möglichkeit haben, die Dinge auszuüben.

Wenn Sie, sehr geehrter Herr Striegel, dann davon sprechen, dass im Wesentlichen die Spielhallen noch mehr an die Kandare gelegt werden sollen, wenn Sie sie quasi austrocknen wollen, dann verstoßen Sie gegen Artikel 12 des Grundgesetzes und das kann nicht wirklich Ihr Wille sein.

Für uns ist es wichtig, dass wir mit diesem Entwurf etwas auf den Weg bringen, das den Spielerschutz gewährleistet. Ich glaube, das ist sehr gut gelungen. Dafür bin ich den Koalitionsfraktionen auch sehr dankbar. Wir müssen es schaffen, dass die Leute unter Beobachtung und unter Kontrolle in die Spielhallen gehen und eben nicht in den digitalen Bereich abdriften und sagen: Dort gehen wir nicht hin; es ist für uns viel leichter, im digitalen Bereich zu spielen und einer Sucht nachzugehen.

Wir haben 5 000 Spielsüchtige im Land Sachsen-Anhalt, das sind 0,23 % der Bevölkerung. Es ist wichtig für uns, dass wir das im Blick haben. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf bringt alles mit, was dies berücksichtigt. Insofern empfehlen auch wir die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Innen- und Sozialausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Es gibt eine Intervention von Herrn Striegel. - Herr Striegel, Sie haben das Wort.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Silbersack, ich wäre interessiert daran, von Ihnen zu erfahren, an welcher Stelle in meiner Rede ich die Worte „an die Kandare legen“ oder „austrocknen“ gebraucht habe. Das war nicht der Fall. Ich nahm an   aber vielleicht bin ich da sozusagen irriger Annahme  , dass die Umsetzung geltenden Rechts und der Schutz von Betroffenen auch ein Anliegen der Rechtsstaatspartei FDP sein könnte.

Mir ist eines wichtig: Wir brauchen gute gesetzliche Regelungen. Diese sollen Spielen ermöglichen, aber sie müssen auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger schützen, die unter problematischem Spielverhalten leiden. Es handelt sich um eine Sucht.

Mein Eindruck ist, dass der Gesetzentwurf das noch nicht in ausreichendem Maße tut. Ich halte auch die Zahl, die Sie hier in die Runde geworfen haben, für eine Unterschätzung. Ich glaube, die Dunkelziffer liegt leider um einiges höher.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Andreas Silbersack (FDP):

Ja, also zwei Dinge dazu. In Ihrem Beitrag haben Sie im Wesentlichen dazu Stellung genommen, wie Ihr Gefühl in der Vergangenheit war, dass man nicht genug gemacht hat. Wir diskutieren hier aber über den Entwurf eines Gesetzes. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf alles beinhaltet, was diese Dinge angeht.

Zum zweiten Punkt. Mit dem Begriff des „Austrocknens“ meine ich: Je mehr man die Spielhallen mit Auflagen drangsaliert und nicht Maß und Mittel einhält, wird es dazu kommen, dass es Spielhallenbetreibern immer unmöglicher gemacht wird, diesen Betrieb auszuüben. Darum geht es auch im Artikel 12. - Vielen Dank.