Ulrich Thomas (CDU):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf zum Spielhallengesetz. Man kann sich diesem Thema aus unterschiedlichen Richtungen nähern. Wenn man vollkommen unvoreingenommen an das Thema herangeht, dann kann man für sich in Anspruch nehmen: Die Spielhalle ist ein Unternehmen; sie bedient die Bedürfnisse bestimmter Menschen. Ich kann für eine übergroße Zahl der Spielhallen in Sachsen-Anhalt sagen: Man gibt sich Mühe, mit diesen Bedürfnissen nicht zu spielen. Wir sind oft schnell mit der Verwendung von Begriffen wie „Sucht“ und „Gefährdung“. Wenn Sie einmal bei den offenen Tagen der Automatenwirtschaft zu Gast waren, dann werden Sie dort viel Verantwortung dabei gespürt haben, wie man damit umgeht.

Ich bin im Namen meiner Fraktion bei denjenigen, die sagen: Wenn jemand womöglich ein Problem mit dem Spielen hat, dann ist es besser, er spielt in einer Spielhalle und lässt sich einmal betreuen oder beraten, als wenn er in die Anonymität geht und im Prinzip im Nirwana versandet, sodass keiner weiß, was er eigentlich macht und welchen Schaden er anrichtet.

(Zustimmung bei der CDU, von Guido Kosmehl, FDP, und von Andreas Silbersack, FDP)

Ich glaube, es ist auch besser, dass jemand, der womöglich ein Alkoholproblem hat, auch einmal in eine Gaststätte geht und mit anderen Leuten darüber redet, als wenn er heimlich zu Hause trinkt und keiner das weiß.

Insofern bin ich bei denjenigen, die sagen: Wir müssen diese Art der Unternehmen unterstützen. Ich bin aber bei denjenigen, die sagen: Es gibt unter den Unternehmen   auch die gibt es leider Gottes   schwarze Schafe, denen das vollkommen egal ist; denen muss man das Handwerk legen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Johannes Hauser, FDP)

Es kann nicht sein, dass Unternehmen aufgrund von Krankheiten Gewinne akquirieren. Ich glaube, der Gesetzentwurf bildet das ab. Der Minister hat dazu zutreffend ausgeführt. Deswegen ist es richtig, dass wir heute entsprechend darüber beraten.

Mit anderen Worten: Spielhallen haben ihre Berechtigung - in entsprechendem gesetzlichen Rahmen. Es liegt an uns, diesen Rahmen zu kontrollieren. Deswegen möchte ich Sie herzlich bitten, diesen Gesetzentwurf auch deswegen zu unterstützen, weil wir es als Koalition geschafft haben, dieses neue Gesetz eng an Bundesrecht auszurichten. Es ist also vermieden worden, zusätzliche landesspezifische Sachen draufzusatteln. Auch das verstehen wir als Bürokratieabbau: dass wir es als Land nicht noch komplizierter machen, als es ohnehin sein muss.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von der FDP)

Insofern freue ich mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. Ich denke, wir werden dieses Gesetz noch im Laufe dieses Jahres   das sollte unser Ansporn sein   verabschieden, damit die Rechtsunsicherheiten   Kollege Kosmehl hat bei seiner Einbringung darauf hingewiesen   zeitnah der Vergangenheit angehören werden und wir ruhigen Gewissens an Spielhallen, an welcher Stelle auch immer, vorbeifahren können mit dem Wissen, dort wird zwar gezockt, aber es wird kontrolliert gezockt, und denjenigen Leuten, die womöglich ein Problem haben, wird dort fachlich geholfen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)