Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1022

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/1253

(Erste Beratung in der 18. Sitzung des Landtages am 28.04.2022)


Herr Krull ist so nett und übernimmt die Berichterstattung. Es ist keine Debatte vorgesehen.


Tobias Krull (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Der genannte Gesetzentwurf wurde hier im Plenum in der 18. Sitzung am 28. April 2022 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die nach Artikel 69 Abs. 2 der Landesverfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zu dem betreffenden Staatsvertrag erteilt werden. Ziel des von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen und unterzeichneten Staatsvertrages ist die dauerhafte Übertragung der zentralen Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei auf das Land Hessen, welches diese bereits übergangsweise wahrnimmt.

Wie die Ministerin für Inneres Sport in ihrer Einbringungsrede anmerkte, wurde der Landtag schon vor Abschluss des Staatsvertrages beteiligt. So befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit der entsprechenden LIV-Vorlage in der 6. Sitzung am 10. Februar 2022 und sah seinerzeit keine Notwenigkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Das heute in Rede stehende Zustimmungsgesetz stand in der 10. Sitzung am 5. Mai 2022 das erste Mal auf der Tagesordnung des Ausschusses für Inneres und Sport. In dieser Sitzung verständigte man sich darauf, die Landesregierung um eine Berichterstattung in der darauffolgenden Sitzung zu bitten. Dabei sollte es insbesondere um die bei der ersten Lesung angeklungenen Fragestellungen zur Arbeit der Glückspielbehörde sowie zum Stand der Erteilung der Konzessionen gehen.

Bereits vor der ersten Ausschussbefassung lagen die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Im Rahmen der 11. Sitzung am 9. Juni 2022 nahm der Ausschuss die erbetene Berichterstattung der Landesregierung entgegen und verabschiedete auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine Beschlussempfehlung an den Landtag, die den Gesetzentwurf in geänderter Fassung enthält.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ihnen in der Drs. 8/1253 vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)