Daniel Wald (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Es ist begrüßenswert, dass nach Jahrzehnten der neoliberalen Misswirtschaft im Pflegewesen nun endlich zaghafte Schritte unternommen werden, um der Pflegemisere entgegenzutreten.

(Unruhe)

Die Vorteile digitaler Betrachtungsformen liegen dabei klar auf der Hand: Entlastungen der Pflegekräfte und der Angehörigen bei der Terminfindung, dadurch eine rasche und hoffentlich unkomplizierte Einstufung und schließlich die bedarfsgerechte Einleitung weiterer Maßnahmen, bei denen das Wohl der Pflegebedürftigen im Vordergrund steht, kurzum, eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Eine solche Initiative verfehlt ihr Ziel allerdings, wenn sie das Verfahren durch unnötige Bürokratie schwieriger macht oder technische Anforderungen an die Bürger stellt, die für diese nicht erfüllbar sind. Die Digitalisierung ist kein Allheilmittel, auch wenn sie besonders aus der vermeintlich smarten grün-gelben Ecke gerne als solches präsentiert wird.

Der digitale Weg ist keinesfalls auch immer der schnellste. Verifizierungscodes, Authentifizierungs-SMS, lange Ladezeiten aufgrund von Serverüberlastungen oder das lästige Cookie-Formular auf jeder Netzpräsenz: Zeitdiebe gibt es in der virtuellen Welt ebenso wie im echten Leben.

Welche Probleme eine rein digitale Strategie sonst noch so mit sich bringen kann, dürfte jeder der hier anwesenden Abgeordneten erfahren haben, als sie Mitte der vergangenen Woche auf die heute zu verhandelnde Drucksache zugreifen wollten und bloß eine Fehlermeldung erhielten, weil die Parlamentsdokumentationsauskunft, kurz PADOKA, streikte.

Auch wenn die Technik einwandfrei läuft, gilt besonders im sensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung der vollumfängliche Sinneseindruck vor Ort. Dieser lässt sich nur sehr schwer per Videokonferenz und noch schwerer per Telefonanruf ersetzen. Gerade in Fällen, in denen die pflegebedürftigen Personen sich selbst nicht mehr äußern können, sind die Gutachter auf die Einschätzungen der Angehörigen angewiesen. Vermeintlich kleine Details wie etwa der Hautzustand oder die Reaktionsgeschwindigkeit der Pflegebedürftigen können nicht zuverlässig beurteilt werden. So wird eine korrekte Einstufung der Pflegebedürftigkeit gefährdet.

Aus den genannten Gründen befürwortet meine Fraktion eine digitale bzw. telefonische Begutachtung als   z u s ä t z l i c h e   Option. Eine vollständige und alternativlose Digitalisierung des Vorgangs lehnen wir allerdings ab. Zur Klärung weiterer Details, insbesondere im Hinblick auf die Fehleranfälligkeit digitaler Verfahren, bitten wir um eine Überweisung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)