Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung beabsichtigt, keine von den im Antrag der AfD geforderten Punkte umzusetzen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der AfD: Was? - Das geht nicht!)

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist kein Werkzeug, um dem Krankenhaus- und Pflegepersonal das Leben schwer zu machen.

(Zurufe von der AfD: Doch!)

Vielmehr geht es darum, die besonders Gefährdeten unter uns zu schützen.

(Zurufe von der AfD: Schön wär‘s!)

Nicht nur der Eigenschutz von Beschäftigten im medizinischen Bereich aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos, sondern insbesondere der Fremdschutz von Vulnerablen, von Vorerkrankten oder Älteren steht dabei im Fokus.

(Zuruf von der AfD)

Dies bestätigt auch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat die anhängigen Beschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht endgültig abgewiesen. Damit hat es die Maßnahmen insbesondere auf der Grundlage der Schutzpflichten des Staates als gerechtfertigt eingestuft. Ich darf zitieren: Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich. Die Abwägung des Gesetzgebers, dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung zu geben, sei nicht zu beanstanden. Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs sei kein Grund, von dieser Beurteilung abzuweichen. - So unser höchstes Gericht.

Diesen Aussagen habe ich nichts hinzuzufügen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, es gibt eine Frage von Herrn Siegmund. - Bitte sehr.


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das jetzt natürlich sehr schön abgelesen, entsprechend vorbereitet. Ich habe jetzt im Prinzip bei der Einbringungsrede auch die Argumente, die Sie gerade aufführten, anhand aktuellerer Studien wissenschaftlich entkräftet.

(Lachen bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Das ist so!)

Sie beziehen sich jetzt ausschließlich auf dieses Urteil. Würden Sie bitte auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse eingehen und sagen, worauf genau Sie sich jetzt beziehen, wenn Sie sagen, dass Sie an diesem aktuellen Verfahren festhalten wollen, unabhängig von diesem Urteil?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich habe in meinen Eingangsworten bereits gesagt, dass die Landesregierung nicht von diesem Weg abweichen wird. Sie wird weder eine Bundesratsinitiative in den Blick nehmen

(Zuruf von der AfD: Schande!)

noch sozusagen das Verfahren, das wir hier im Lande entwickelt haben, ändern.

(Zuruf von der AfD: Warum?)

Ich will es noch einmal sagen: Das höchste Gericht, das alle Grundrechte von beiden Seiten abgewogen hat,

(Zurufe von der AfD)

hat diesen § 20a des Infektionsschutzgesetzes für rechtmäßig erkannt. Ich habe gesagt: Ich als Landesregierung bin gehalten, diese Gesetze umzusetzen.

(Zuruf von der AfD: Das ist doch kein Beweis!)

Und ich muss Ihnen sagen: Ihre rechtliche Einschätzung werte ich nicht so hoch wie die des Bundesverfassungsgerichtes. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)