Margret Wendt (AfD):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland werden bergeweise genießbare Lebensmittel weggeworfen. Wer sich aus Müllcontainern selbst bedient, der wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Diese beiden Aspekte der Misswirtschaft können wir uns nicht mehr leisten. Sie sind auch, wie wir finden, ein Skandal. In Deutschland werden pro Kopf jährlich 82 kg Lebensmittel - meine Damen und Herren, ich wiederhole: 82 kg Lebensmittel! - vom Handel, in der Gastronomie und in den Haushalten vernichtet. In Frankreich sind es hingegen nur zwischen 20 kg und 30 kg.

Die alte Bundesregierung hat im Jahr 2019 eine nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung verabschiedet. Damit sollte der Aktionsplan „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen mit dem Ziel umgesetzt werden, bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren. Umgesetzt wurde davon gar nichts. Dagegen ist Frankreich tätig geworden.

Dort gilt seit sechs Jahren ein Gesetz, das Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² dazu verpflichtet, genießbare Lebensmittel entweder selbst weiter zu verwenden oder zu spenden, am besten an gemeinnützige Organisationen, die sie dann kostenlos an bedürftige Personen verteilen. Sollten die Nahrungsmittel nicht mehr genießbar sein, sind sie als Kompost für die Landwirtschaft oder zur Energiegewinnung abzugeben. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.

Aber die Supermärkte bleiben nicht auf den Kosten sitzen. So können nämlich 60 % des Einkaufspreises der gespendeten Lebensmittel von der Steuer abgesetzt werden. Selbstverständlich bleibt es dem Einzelhandel weiterhin unbenommen, ab einer bestimmten Tageszeit verderbliche Ware zu niedrigeren Preisen anzubieten und auch genießbare Vortagsware günstiger zu verkaufen.

Unter dem Strich verlieren die Supermärkte in Frankreich dabei nicht. Es ist am Anfang nur ein etwas höherer Organisationsaufwand zu leisten, weil der Handel mit den Tafeln und anderen Verwertern die Abholung organisieren muss. Das wäre auch in Deutschland leistbar.

Dieses französische Gesetz sollten wir uns zum Vorbild nehmen. Die Teuerung treibt immer mehr Geringverdiener und Bedürftige zu den Tafeln. Den Tafeln stehen immer weniger Lebensmittel für die Verteilung zur Verfügung. Kein Zweifel: An dieser Stelle sieht auch eine sozialpatriotische Partei wie die meine dringenden Handlungsbedarf.

(Unruhe)

Wir stimmen daher frei von ideologischem Tunnelblick dem Antrag der LINKEN zu.

Was das Containern betrifft, das bei uns noch immer als Diebstahl eingestuft wird: Wenn der Eigentümer die Lebensmittel erkennbar loswerden will, sind wir jedenfalls immer dann für Straffreiheit, wenn die Wegnahme aus unverschlossenen Behältern erfolgt, also nicht in Tateinheit mit Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch einhergeht.

Ebenso unterstützen wir den Antrag hinsichtlich der Bundesinitiative zur teilweisen Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Wendt, letzter Satz.


Margret Wendt (AfD):

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung und Lachen bei der AfD - Zuruf von der AfD: Auf den Punkt!)