Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mir Mühe geben, die Redezeit einzuhalten.

Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Meister versucht, die Zustimmung des Finanzausschusses zum Abbruch des Hauses 5 aufzuheben. Er argumentierte, das Haus solle stattdessen saniert und einer Landesnutzung zugeführt werden. Wie wir gerade gehört haben, hat sich der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung erneut mit diesem Anliegen befasst. Das Ergebnis dieser Beratung ist das gleiche. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sieht vor, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen

Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach ist zu diesem Thema bereits alles gesagt worden. Ich möchte heute dennoch die Gelegenheit nutzen, zu den Äußerungen bzw. Vorwürfen des Abg. Herrn Meister in der Sitzung des Finanzausschusses am 2. Mai 2022 Stellung zu nehmen, die ich so nicht stehen lassen kann. Wer in der Sitzung nicht dabei war, der kann das gern im Protokoll nachlesen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Zu Beginn möchte ich feststellen: Grundlage für die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung für die Abbrucharbeiten bzw. für den Abbruchantrag war die laut den Bauanträgen erforderliche Nutzfläche. Diese Grundlage hat sich in den Jahren 2017 und 2020, in denen eine Fristverlängerung beantragt werden musste, nicht geändert.

Zur besseren Verdeutlichung der maßgeblichen Gründe zum Abbruch werde ich auszugsweise aus der am 15. Juli 2014 erteilten denkmalrechtlichen Genehmigung zum Abbruch zitieren: Die Nutzung der ehemaligen Train- und Artilleriekaserne als Standort für Einrichtungen der Landespolizei trägt zum längerfristigen Erhalt des Baudenkmals bei. Die Notwendigkeit für den Abbruch eines Bestandteils der Kasernenanlage ergibt sich aus dem Bebauungskonzept. Die Unterbringung von Teilen des Technischen Polizeiamtes auf dem Grundstück ist eine Folge des Hochwassers aus dem Jahr 2013, da ein neuer sicherer Standort gefunden werden musste. Die Entscheidung, beide polizeilichen Einrichtungen auf einem Grundstück unterzubringen, hat zu dem hohen Grad der Bebauung des Grundstückes geführt und macht den Abbruch des Hauses 5 erforderlich.

Nach Abwägung der hier bestehenden unterschiedlichen öffentlichen Interessen, Sicherheit Hochwasserschutz und Denkmalschutz, wird der Antrag, das Haus 5 abzubrechen, aus denkmalrechtlicher Sicht genehmigt. Nach der Einschätzung der unteren Denkmalschutzbehörde wurden alle drei vorgenannten öffentlichen Belange bei der Planung angemessen berücksichtigt. Der Erhalt des Hauses 5 würde die anderen hier genannten öffentlichen Belange, Sicherheit und Hochwasserschutz, in unangemessener Weise belasten.

Bei der Aufstellung der Vorplanungen im Jahr 2017 für dieses prioritäre Großprojekt wurden gegenüber der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014 Konkretisierungen in der Planung auch in Bezug auf die Bebauungsdichte auf der Liegenschaft vorgenommen. In enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Magdeburg wurde eine Neuordnung der Liegenschaft Sternstraße 12 erarbeitet. Diese geht von der Wiederherstellung des historischen Trainhofes als sogenanntes Baudenkmal innerhalb des Flächendenkmals Magdeburger Altstadt einschließlich der historischen Festungsanlagen aus, die die Sanierung der Häuser 1 bis 4, Haus 7 sowie die westliche Fassadenmauer des Hauses 5 zum Inhalt hat.

Ich halte an dieser Stelle fest: Ein Großteil des Denkmals wird erhalten und saniert. Maßgeblich für die gemeinsam mit dem Innenministerium getroffene Entscheidung zum Haus 5 war letztlich die Neustrukturierung der Liegenschaft und die damit einhergehende Herrichtung und Vorhaltung notwendiger Flächen.

Ich darf noch einmal betonen, dass im Ergebnis des Abwägungsprozesses zum Erhalt oder Abbruch des denkmalgeschützten Hauses 5 das öffentliche Interesse anderer Art im Sinne von § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt überwog. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Richter, es gibt eine Frage von Herrn Meister. - Bitte schön.


Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Das ist völlig überraschend. - Herr Richter, Sie haben dargelegt, dass Grundlage des Abrissbeschlusses und auch des aktuellen Abrisswunsches das öffentliche Interesse, wie Hochwasserschutz und dergleichen, ist. In den Akten, die ich dankenswerterweise einsehen durfte, gibt es ein Schreiben Ihres Hauses vom 12. Mai 2007. Darin heißt es - ich zitiere nur einen Satz  : Einer Sanierung wird seitens des MF aus wirtschaftlichen aber auch aus kostenmäßigen Erwägungen nicht zugestimmt.

Das betrifft auch den Streit, den wir im Ausschuss geführt hatten. Es stellt sich die Frage: Geht es eigentlich um einen wirtschaftlichen Aspekt? Es ist völlig okay, das so zu machen. Dann muss man aber andere Regelungen beachten, nämlich § 10 Abs. 5 des Denkmalschutzgesetzes. Ich halte Ihnen das vor. Was sagen Sie dazu?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Die Frage der wirtschaftlichen Betrachtung spielt keine Rolle. Das ist zwar mit herangezogen worden, aber war nicht Grundlage für die Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde und somit auch nicht für die Abrissgenehmigung.

(Zustimmung)