Frank Otto Lizureck (AfD):

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes, der eine Verfassungsänderung voraussetzt, wollen wir bei der Auswahl der Richter auf Probe und der Richter auf Lebenszeit den Einfluss der Justiz sicherstellen.

Nicht von Ungefähr soll in unserem Modell eine Mehrheit der Richter die Möglichkeit haben, eine politisch motivierte Personalpolitik zu durchkreuzen, wie es bei der Wahl der Richter zum Landesverfassungsgericht, bei der ausschließlich der Landtag entschied, in diesem Jahr offenkundig wurde.

Wenn Sie mich jetzt hier nach Beispielen fragen, wo es politisch motivierte Einflussnahme bei der bisherigen Praxis der Richterauswahl gegeben habe, kann ich Ihnen nur antworten, dass es darauf nicht ankommt. Die Empfehlung des Europarates ist hierzu eindeutig: Die für die Auswahl der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein.

Nicht zuletzt ist aber für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat entscheidend, dass das Verfahren der Richterauswahl kontrolliert und transparent geregelt wird. Das ist in einer Reihe von anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Bayern oder Schleswig-Holstein immerhin der Fall, dort allerdings mit einem Übergewicht der Politik gegenüber der Justiz. Genau das haben wir in unserem vorliegenden Gesetzentwurf vermieden, ohne dass die Politik, in unserem Fall die Landtagsabgeordneten, völlig einflusslos wären.

Unser Modell gibt der Legislative auch weiterhin ein Kontrollrecht über die Judikative. Im Übrigen ist ja das Modell konsensorientiert; denn das Vetorecht der Richtermehrheit wird die Ausnahme bleiben. In den meisten Fällen wird es keine Konfliktlagen zwischen den entsandten Abgeordneten und den gewählten Richtern geben, weil ich unterstelle, dass alle Angehörigen des künftigen Richterwahlausschusses ihren Job unparteiisch machen werden. Dann wird ausschließlich nach Eignung und Befähigung der Bewerber entschieden.

Die bloße Existenz eines Vetos der vertretenen Richter auf Lebenszeit wirkt auf all jene mit politischem Hintergedanken disziplinierend, weil ein Veto eine schallende Ohrfeige wäre. Das würde sicherlich auch den Landtag beschäftigen und die Medien ohnehin.

Im Übrigen werden Sie bemerkt haben, dass wir den Richterauswahlausschuss zahlenmäßig nicht begrenzt haben, weil die Anzahl der Fraktionen, von denen alle mindestens einen Vertreter entsenden, variabel sein kann und auch die Stärke aller Fraktionen für die proportionale Gewichtung entscheidend ist. Erst aus dieser Rechnung ergibt sich die Anzahl der aus der Richterschaft zu wählenden Richter und aus der Summe aller die Kopfstärke des Richterwahlausschusses.

Meine Damen und Herren! Ich appelliere noch einmal an Sie, die Chance zur Bildung eines Richterwahlausschusses fraktionsübergreifend mit verfassungsändernder Mehrheit zu nutzen. Wir können hier und heute das Richtige entscheiden, ein rechtspolitisches Signal mit Vorbildcharakter setzen sowie den Rechtsstaat und das Vertrauen in ihn bedeutend stärken.

Ich möchte nochmals für die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz plädieren. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)