Sebastian Striegel (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Wir beraten heute über die Änderung des Staatsvertrages - es ist schon gesagt worden, das kommt alles ein bisschen überraschend  , die im Bereich des Spielerschutzes eine Zuständigkeitsverlagerung von Sachsen-Anhalt nach Hessen mit sich bringt und damit in das Bundesland, das bisher für den Aufbau der Sperrdatei zuständig war. Unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten ist das sinnvoll. Wir sollten über die Änderung deshalb im Ausschuss beraten.

Mich besorgt aber etwas anderes, nämlich der brachliegende Spielerschutz in Sachsen-Anhalt. Das Ministerium für Inneres und Sport und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration haben bereits im Dezember 2020 ein Begleitkonzept zur Verbesserung von Beratung und Hilfeleistungen für Personen mit problematischem und pathologischem Glücksspielverhalten in Sachsen-Anhalt erarbeitet, welches im Kabinett im Januar 2021 beschlossen wurde.

Darin ist die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle und eines Netzes von regionalen Schwerpunktberatungsstellen vorgesehen worden. Im April forderte dann der Landtag die Landesregierung auf, das Konzept vollständig umzusetzen, um die Glücksspielsuchtprävention und  beratung in Sachsen-Anhalt dauerhaft und flächendeckend abzusichern. Das ist bis heute nicht geschehen.

Mit der Legalisierung von virtuellen Automatenspielen, Onlinepoker und Onlinekasino haben sich die Gefahren für Suchterkrankungen jedoch gleichzeitig deutlich erhöht. Dabei bekommen sie noch nicht einmal die Gewährleistung funktionierender Selbstsperren im nichtvirtuellen Bereich hin. Zu häufig können betroffene Personen ohne vorherige Kontrollen an die Spielautomaten gelangen. Kontrollen durch die zuständigen Ordnungsämter finden so gut wie nicht statt.

Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zeigen keine oder zu wenig Wirkung. Es muss jetzt gehandelt werden. Es kann nicht auf den Tag gewartet werden, an dem die neue gemeinsame Aufsichtsbehörde der Länder in Halle ihre Arbeit tatsächlich aufnimmt. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss ein Stück weit etwas über den aktuellen Stand erfahren. Während der Übergangszeit muss die Landesregierung jetzt schon die Suchtpräventions- und Beratungsangebote in dem Maße erhöhen, in dem sich die Gefahren erhöhen.

Es entsteht jedoch der Eindruck, als lehne man sich da relativ weit zurück und habe die Arbeit im Bereich Glücksspiel gedanklich schon abgegeben. Ich kann nur sagen, die Whitelist, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession im Bereich virtuelle Automaten, Onlinepoker- und Onlinekasinospiele verfügen, ist immer noch leer. Ich höre, man munkelt, dass es inzwischen entsprechend benannte Unternehmen gibt. Warum die nicht auf der Whitelist auftauchen, erschließt sich nicht.

Die betreffenden geschäftlichen Tätigkeiten finden in Sachsen-Anhalt de facto ohne rechtliche Grundlage statt. Das ist ein Zustand, der so nicht akzeptiert werden kann. Wir erwarten, dass die Landesregierung beim Glücksspiel endlich auch die Prävention und die Betreuung von Betroffenen ernster nimmt. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN).