Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Unmut des Kollegen Erben nachvollziehen. Es ist schon etwas unüblich - so möchte es einmal sagen -, dass nach so einer langen Diskussion um die Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages, die im Jahr 2021 zum Abschluss geführt wurde, wenige Monate später ein Änderungsstaatsvertrag zu eben diesem Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht wurde, der in einem Punkt eine Änderung enthält, die durchaus Auswirkungen auf unser Land hat.

Natürlich hätte ich es mir auch gewünscht - das geht vielleicht dem Kollegen Erben genauso -, dass die Landesregierung zumindest die Hintergründe, warum sie einer Schwächung des Standortes Halle, der gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde, stattgegeben hat, darlegt.

Ich will ganz offen sein. Vielleicht liegt es daran, dass ich aufgrund meiner früheren Tätigkeit in Hessen ein wenig Einblick hatte, was das RP Darmstadt, das die Sperrdatei für Hessen entwickelt hat, tatsächlich zu leisten vermag und was es nach außen darstellt. Wir reden dabei nicht über zehn, 15 oder 20 Personalstellen, auf denen die Mitarbeiter sich darum kümmern, sondern weitaus weniger. Ich glaube, dass wir zwar hinschauen müssen, ob die Sperrdatei funktioniert. Es wird aber im Ergebnis insgesamt keine Schwächung der Glücksspielaufsichtsbehörde am Standort Halle sein.

Mir macht in diesem Zusammenhang viel mehr Sorge, dass es Sachsen-Anhalt und dem Landesverwaltungsamt nicht gelungen ist, die jetzige vorläufige Aufgabe der Lizenzerteilung für die Onlinespiele abzuarbeiten. Das ist ein echtes Problem und darüber werden wir uns im Ausschuss sicherlich auch unterhalten.

Ich will am Ende noch zwei Dinge sagen. Erstens würde ich die Landesregierung bitten, in der Sitzung des Innenausschusses, in der wir das behandeln, noch einmal darzulegen, ob es auch einen finanziellen Ausgleich für diese Änderung der Sperrdatei von Sachsen-Anhalt nach Hessen zwischen den Bundesländern gibt, also ob das auch Auswirkungen auf die Finanzierung der Behörde in Halle hat.

Zum Zweiten - damit will ich meinen Redebeitrag positiv beenden - bin ich persönlich sehr froh, dass in Nr. 3 des MPK-Beschlusses, der im Oktober 2021 gefasst wurde, festgehalten wurde, dass zukünftig nicht mehr die Chefs der Staatskanzleien, sondern die IMK federführend für die Weiterentwicklung des Glücksspielrechts zuständig sein wird. Dann wird vielleicht auch der Informationsfluss besser laufen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP - Frank Bommersbach, CDU, lacht)