Guido Henke (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Alles oder nichts! Glück im Spiel - Pech in der Liebe! - Wir alle kennen diese Sprüche, die einem locker über die Lippen gehen, aber sehr oft darüber hinwegtäuschen, dass es beim Spiel um das große Glück oder, besser gesagt, um das große Geld eine Menge Verlierer geben muss, damit eine sehr überschaubare Zahl etwas gewinnen kann.

(Tobias Rausch, AfD: Das stimmt!)

Zu oft wird aus dem Spiel dann bitterer Ernst, wenn Spieler dem Drang nicht widerstehen können, egal wie ihr Saldo aussieht, wie viel sie gewonnen oder, mehr noch, wie viel sie verloren haben.

Insofern ist es gut, dass sich der Staat, dass sich die Länder immer wieder bemühen - auch im Spannungsfeld zwischen möglichen Staatseinnahmen einerseits, die dann auch für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden sollen, und der konsequenten Suchtprävention andererseits  , regulierend einzugreifen, und das mit einer Historie, die bis in das Jahr 2008 zurückreicht, die mittlerweile den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, was sich jetzt mit einer vorgesehenen Änderung auf die Fragen des Spielerschutzes und das Führen einer zentralen Sperrdatei fokussiert.

Das geschieht letztlich, um zu verhindern, dass Menschen mit Spielsucht vollends in eine existenzgefährdende Überschuldung oder in pathologische Zustände kommen, aus denen es ohne fremde Hilfe kein Entrinnen mehr gibt.

Gleichwohl die länderübergreifende Regelung des Glücksspielmarktes dann ab Januar 2023 durch die sich derzeit im Aufbau befindliche Behörde in Halle erfolgt, ist vorgesehen, die Zuständigkeit zum Führen einer Sperrdatei in Hessen zu belassen. Ich sage das an dieser Stelle auch für meine Fraktion: Selbstredend hätten wir gern die Aufgaben und die dazugehörigen Arbeitsplätze auch in Halle gesehen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dennoch ist es aus unserer Sicht unter Beachtung der technischen Infrastruktur, der Organisationsinfrastruktur, die in Hessen vorhanden ist, und auch unter Beachtung der Erfahrungen der dort Mitarbeitenden nachvollziehbar, diese Sperrdatei durch das Land Hessen zentral führen zu lassen.

Entscheidend sind aus unserer Sicht vielmehr das wirkungsvolle Funktionieren einer bundesweiten Sperrdatei und deren Rechtssicherheit, die durchaus noch kritische, sensible Aspekte hat. Das gilt sowohl für die Erfassung der Daten aller Spieler als auch für die Frage, wer diese Daten in welchem Umfang nutzen oder wer ggf. auch Fremdsperren einrichten kann. Es geht aber auch um die grundsätzliche Frage, inwieweit staatliche Fürsorge und Suchtprävention in Persönlichkeitsrechte, in Grundrechte und in die Selbstbestimmung der teilnehmenden Spieler eingreifen darf.

Auch dazu sollte eine Befassung im dann federführenden Ausschuss erfolgen. Damit stimmen auch wir für eine Überweisung des Gesetzentwurfes. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)