Rüdiger Erben (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der eine oder andere aus der letzten Wahlperiode wird sich erinnern, dass ich und meine Fraktion uns sehr schwer getan haben, den neuen Glücksspielstaatsvertrag im Parlament passieren zu lassen. Das zentrale Argument der Landesregierung, warum es denn so wichtig sei und wir doch alle Bedenken bitte zurückstellen sollten, war, dass wir die neue Glücksspielbehörde nach Sachsen-Anhalt holen.

Nun liegt uns, während die Tinte unter dem Staatsvertrag noch gar nicht ganz trocken ist, ein neuer Staatsvertrag vor, mit dem sich ein wesentlicher Teil dieser Glücksspielbehörde ändert, und zwar, dass die zentrale Sperrdatei beim Land Hessen angesiedelt ist. Ich gebe zu, dass mich dieser Vorgang schon sehr verwundert; denn entweder haben wir die Leistungskraft, diese Behörde auf die Beine zu stellen, oder wir haben sie nicht. Die Argumente, das jetzt aus verwaltungsökonomischer Sicht anders zu machen, überzeugen mich sehr wohl. Ich hätte mich aber gefreut - das hätte zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme gehört -, wenn das auch Thema gewesen wäre, als wir hier über den Staatsvertrag beraten haben. Zugegebenermaßen wäre es uns dann noch schwerer gefallen. Das wollte ich in diesem Zusammenhang im Plenum nicht verschweigen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)