Dr. Falko Grube (SPD):

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geht heute wieder um das Thema Fähren. Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht vor: Das Land garantiert den Betreibern landesbedeutsamer Fähren nach § 1 Abs. 2 des Gesetzentwurfs eine Übernahme der Landrevision in Höhe von 100 %. Außerdem möchte DIE LINKE, dass die Betriebskostendefizite als Zuschuss in Höhe von 50 % übernommen werden.

Die Beschlussempfehlung sieht die Ablehnung des Gesetzentwurfs vor und das hat drei gute Gründe: Erstens, ich will an dieser Stelle auf die Historie des Gesetzentwurfs verweisen. DIE LINKE hat in der letzten Legislaturperiode einen ersten Gesetzentwurf zur Finanzierung der Fähren vorgelegt. Darin sollte die Trägerschaft der Fähren an die Straßenbaulastträgerschaft gekoppelt werden. Das heißt, wem die Straße gehört, der sollte auch die Fähren betreiben.

Dazu gab es eine ausführliche Anhörung im damaligen Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Der Kern der Aussagen der überwiegenden Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Familien war folgender: Wir wollen unsere Fähren behalten. Wir haben Angst, dass irgendjemand beim Land oder beim Bund aus Kostengründen entscheidet, die Fährzeiten einzuschränken oder die Preise zu erhöhen. Das wollen wir nicht, aber mehr Geld würden wir nehmen. - Das war der Kern der Aussagen.

Der Abg. Gallert, der es verständlicherweise nicht so super fand, dass alle seine Ideen nicht so super fanden, sagte dann in der Anhörung sinngemäß den Satz: Wir können doch als Land nicht einfach so Geld geben, ohne dass wir auf die Kosten Einfluss haben. - Und damit hat er recht.

Trotzdem erblickte der Gesetzentwurf, über den wir auch heute reden, das Licht der Welt. Und da ist das Thema nach wie vor   ich habe es in der Einbringung schon gesagt   völlig ausgespart. Dazu steht im Gesetzentwurf: Näheres regelt eine Verordnung.

Will DIE LINKE wirklich der Landesregierung eine Verordnungsermächtigung an die Hand geben, mit der sie Fährzeiten einschränken und Preise erhöhen kann? - Ich persönlich hielte das für keine gute Idee. Und im Geiste der ersten Anhörung würde ich vermuten, dass die Kommunen das auch so sehen.

Zweitens, Beihilferecht. Man kann das natürlich wegwischen. Aber die Landesregierung hat ein Rechtssicherheitsnotifizierungsverfahren bei der EU angestrebt. Das Schreiben haben wir. Und das Ergebnis ist, dass die EU eine generelle Beihilfefreiheit eben nicht als gegeben ansieht. Auch dafür gibt es bisher keine Lösung.

Drittens, Finanzen. Diese Koalition hat sich darauf verständigt, dass die bisherige Förderung beibehalten wird. 90 % der Kosten werden weiter vom Land übernommen. So steht es im Koalitionsvertrag. So steht es im Haushaltsentwurf. Wer das in den nächsten Wochen gern mitbeschließen möchte, darf hier beim Haushalt gern die Hand heben. Dann hat er ein gutes Werk getan.

Deshalb gibt es auch diesen Entschließungsteil in der Beschlussempfehlung: „Der Landtag sieht es als notwendig an, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt praktizierte freiwillige Förderung landesbedeutsamer Fähren fortzusetzen.“ - Dafür bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Dr. Grube. Der Abg. Herr Gallert hat eine Nachfrage. Lassen Sie die zu?


Dr. Falko Grube (SPD):

Ja, klar.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Dann, Herr Gallert. Bitte.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Es sind sogar zwei Fragen, die ich in einer Minute unterbringe. Die Erste ist: Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die letzten Kalkulationen zur Landrevision bei verschiedenen landesbedeutsamen Fähren bereits die Höhe von mehr als 700 000 € erreicht haben. Damit kommen Sie mit Ihren 90 % auch über 500 000 €. Wie sehen Sie das beihilferechtlich? Gilt das dann nicht? Dann müssten Sie aber von Ihren 90 % Abstand nehmen.

Und die andere Geschichte ist, wenn Sie ausdrücklich immer sagen, wir können da gar nichts zuzahlen, ohne Einfluss zu nehmen: Wissen Sie eigentlich, wie das mit den Fähren und der Unterstützung in Sachsen und Brandenburg gehandhabt wird?


Dr. Falko Grube (SPD):

Erstens sehe ich kein Problem, das war bisher keines und wird auch in Zukunft keines sein. Zweitens: Nein, weiß ich nicht.