Christina Buchheim (DIE LINKE):

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringungsrede zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hat meine geschätzte Kollegin Henriette Quade die Kritikpunkte aus linker Sicht klar benannt. Diese möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen fand in der Beratung im Ausschuss leider nicht statt. Nach der Überweisung des Gesetzentwurfs verständigte sich der Innenausschuss auf eine Anhörung externer Sachverständiger. Der Fokus lag auf der Neuregelung zum Parlamentarischen Kontrollgremium. Statt einer mündlichen wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Erhebliche Kritik ist dem Fakt beizumessen, dass durch die Koalitionsfraktionen eine viel zu kurze Anhörungsfrist beschlossen worden ist, die letztlich dazu führte, dass nicht ein Sachverständiger sich in der Lage sah, in dieser Kürze eine Stellungnahme abzugeben.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat in seiner Stellungnahme den Meinungsstand in der Literatur und der Rechtsprechung aufgezeigt und festgestellt, dass die beabsichtigte Neuregelung zum Parlamentarischen Kontrollgremium zumindest verfassungsrechtlich zweifelhaft sein könnte.

Für die Beurteilung der Mehrheitswahl zu Parlamentarischen Kontrollgremien existiert im Bund und in den Ländern kein einheitlicher verfassungsrechtlicher Maßstab. Gerade deshalb wären die Anhörung und die Auseinandersetzung im Ausschuss notwendig gewesen. Ob das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel verfassungskonform ist, bleibt damit offen und muss ggf. gerichtlich geklärt werden. Deshalb können wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

Meine Damen und Herren! Meiner Fraktion ist es besonders wichtig, dass die parlamentarische Kontrolle auch durch die Minderheit sichergestellt wird und die Opposition angemessen vertreten ist. Die Wahl der Mitglieder hängt von der Vertrauensstellung gegenüber dem Plenum sowie von den Erfordernissen des Geheimschutzes ab.

Ausdrücklich unterstützen wir das klare Signal der Koalitionsfraktionen, kein Mitglied der AfD-Fraktion in das Parlamentarische Kontrollgremium zu wählen

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von der AfD: Buh!)

und sich damit einer verfassungsfeindlichen Partei zu erwehren.

(Zuruf von der AfD: Hören Sie doch auf!)

Meine Fraktion wird den Änderungsantrag ablehnen und wird sich bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung mehrheitlich der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)