Oliver Kirchner (AfD):

Danke schön. Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! „Geiz ist geil“ ist meiner Meinung nach das falsche Regierungsmotto, wenn es Hilfe für Opfer von Gewaltdelikten geht. Ich muss aber auch sagen, endlich denkt die Landesregierung aus der Sicht aller Opfer, nicht nur der Opfer von rechter Gewalt, auch gerade von linker Gewalt, von religiös motivierter Gewalt, von Gewalt von Ausländern und einfach nur aus der Sicht der Opfer von Gewalt.

Ich muss sagen, deshalb ist der Antrag zu befürworten. Die AfD hat den Opferschutz immer schon unterstützt, zuletzt beim Beschluss zur Verbesserung des Opferschutzes am 8. Juli 2020. Wenn man sich die polizeiliche Kriminalitätsstatistik in Sachsen-Anhalt anschaut und nur die importierte Kriminalität nimmt, dann haben wir hier allein 2 771 Roheitsdelikte mit Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Raub und schwerem Raub, und wir haben auch aus diesem Täterkreis 355 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 13 Tötungsdelikte. Deshalb ist es wichtig, dass wir an alle Opfer denken.

Die Opferhilfe war bislang ehrenamtlich. Der Weiße Ring hat sich da hervorgetan. Hinzu kamen einige spezialisierte Projekte, z. B. „Wildwasser“, wo es um Opfer von Sexualstraftaten an Kindern ging, was auch sehr wichtig ist. Ich hätte mir gewünscht, dass jemand wie Karsten H., der seinen Sohn Marcus H. verloren hat, auch auf diesen Fonds hätte zugreifen können.

(Beifall bei der AfD)

Das wäre für uns richtig gewesen. Leider hat er stattdessen eine Gefährderansprache bekommen,

(Tobias Rausch, AfD: Frechheit!)

was ich absolut für falsch halte.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Weiße Ring als Finanzverteiler in Frage kommen würde. Das muss nicht unbedingt das Ministerium der Justiz als Almosenverteiler machen.

Ich könnte mir vorstellen, wenn man einen ordentlichen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Landesopferhilfefonds gemacht hätte, dann hätte ein individuell einklagbarer Anspruch bestanden. Das hätte ich nicht schlecht gefunden.

Die Ausstattung mit lediglich 50 000 € pro Haushaltsjahr ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Beim Kampf gegen Rechts mit fast 5 Millionen € sieht es ganz anders aus. Ich würde darum bitten, dass man vielleicht noch einmal darüber diskutiert, ob man das nicht etwas aufstockt. Hängen Sie einfach eine Null hinten dran. Das können Sie gern vom Kampf gegen Rechts wegnehmen, da bleibt immer noch genug, und dann wäre das auch ernsthaft so, wie wir das in etwa als Untergrenze in das Opferschutzgesetz geschrieben hätten.

Sie sind leider weit davon entfernt, den Opferschutz zum Anliegen der sogenannten Zivilgesellschaft zu machen. Für mich ist es auch traurig, dass Ihr Opferhilfefonds nur subsidiär greifen soll. Erst wenn alle anderen Hilfeleistungen nicht greifen, soll der Opferhilfefonds mit einer wohl eher symbolischen Zahlung an das Gewaltopfer in die Bresche springen. Das ist für Menschen, die als Verbrechensopfer lebenslange körperliche und seelische Verletzungen davontragen und vielleicht dauerhaft berufsunfähig bleiben und in die Grundsicherung fallen, weil der Staat sie im entscheidenden Moment nicht schützen konnte, doch eher nicht nachzuvollziehen.

Wir werden uns bei der Erarbeitung der Richtlinie im Ausschuss     Aber er wird nicht überwiesen, dann brauchen wir uns damit auch nicht zu beschäftigen. Was für mich wichtig wäre, ist die Fragestellung: Wie geht man mit bestimmten Gruppen im Opferschutz um? Für mich stellt sich z. B. die Frage: Gilt der Opferschutz auch für eingekesselte Freiheitsspaziergänger, die vielleicht Opfer von Polizeigewalt geworden sind? Oder ist das dann vielleicht politisch nicht korrekt?

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Gilt er auch für Menschen, die einfach nur mitgelaufen sind und als Rentner, wie ich selbst erleben musste, von der Polizei in den Straßenstaub gestoßen wurden? Sind das auch Opfer, die zu akzeptieren sind, weil sie sich nicht der Allgemeinverfügung der Polizei Magdeburg gefügt und eher den Artikel 8 Grundgesetz für sich in Anspruch genommen haben? Gilt das für Opfer von Clan-Kriminalität, obwohl wir damals noch vom alten Innenminister gehört haben, es gibt keine Clan-Kriminalität in Magdeburg? Vor einigen Wochen gab es einen gezielten Kopfschuss in der Halberstädter Straße in Verbindung mit Shisha-Bars. Wir haben schon sehr oft Stürmungen von Shisha-Bars in Magdeburg erleben dürfen. Gilt das für diese Opfer auch? Gilt das auch für Opfer von Kriminalität von Jugendbanden mit Migrationshintergrund? Das haben wir gerade in Halle öfters erleben dürfen. Oder ist das vielleicht auch nicht ganz so zu sehen?

Das sind die Fragen, die man sich stellen sollte. Ansonsten muss ich sagen, hätte ich mir bei der Finanzzuwendung etwas mehr gewünscht, und ich bleibe dabei: Bei Opfern von Gewalt ist „Geiz ist geil“ das falsche Motto. Steuern Sie hierbei vielleicht noch einmal nach, dann würde es uns vielleicht noch viel leichter fallen, dem Antrag zuzustimmen. Aber wir werden ihm in jedem Fall zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)