Tagesordnungspunkt 7

Beratung

Einrichtung eines Opferhilfsfonds

Antrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1035


Einbringerin ist Frau Tschernich-Weiske. - Bitte sehr.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Nee, Herr Kosmehl!)

- Herr Kosmehl. Das steht bei mir noch anders. Dann machen wir das so. - Bitte sehr.


Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Präsident, vielen Dank für das Wort und Entschuldigung, dass wir das nicht ordnungsgemäß korrigiert haben. Ich glaube, es lag daran, dass die CDU-Fraktion das dankenswerterweise in den Prioritätenblock gezogen hat.

Es ist ein wichtiges Vorhaben der Koalitionsfraktionen. Ich darf noch einmal die Zeilen 3 963 und 3 964 des Koalitionsvertrages von CDU, SPD und FDP zitieren:

„Wir werden einen Opferhilfefonds gründen, der als subsidiäre Hilfeleistung Kriminalitätsopfern die Möglichkeit eröffnet, unbürokratisch Hilfe zu erlangen und Härtefälle aufzufangen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt Ihnen heute der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP für die Einrichtung eines Opferhilfsfonds vor. Wer die Beratungen zum Landeshaushalt aufmerksam verfolgt hat, wird feststellen, dass die Koalitionsfraktionen bereits Haushaltsvorsorge in Höhe von 50 000 € beim Justizministerium verankert haben,

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

die im Übrigen im Haushalt gegenfinanziert wird, sehr geehrter Herr Kollege Heuer.

(Guido Heuer, CDU: Ja, genau!)

Insofern haben wir entsprechend auch die Haushaltsmittel für dieses Jahr schon bereitgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Opferhilfsfonds bzw. auch die weitere Ausgestaltung der Opferhilfe in Sachsen-Anhalt war in diesem Landtag über viele Wahlperioden hinweg immer wieder ein wichtiges Thema. Umso mehr freue ich mich, dass wir als Koalition nunmehr eine Variante gefunden haben und uns darauf verständigt haben, eine subsidiäre Hilfe, ein Angebot unterbreiten zu können.

Natürlich   ich schaue einmal in Richtung von Frau von Angern   wird man sich über die Höhe in den kommenden Jahren durchaus noch einmal austauschen müssen. Ich glaube aber, dass wir zunächst einmal   es ist eine subsidiäre Hilfe und es sind auch Hilfsangebote im Lande Sachsen-Anhalt über die gesetzlichen Regelungen des Bundes und ähnliches vorhanden   einen guten Startpunkt finden.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, von Guido Heuer, CDU, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie auch noch auf Punkt 3 unseres Antrages besonders hinweisen, der mir als überzeugtem Parlamentarier sehr wichtig ist. Wir wollen uns als Parlament nicht nur bei der Frage der Bereitstellung der Haushaltsmittel in Verantwortung nehmen, sondern natürlich auch bei der Frage, wie denn diese Richtlinie, die zur Ausgestaltung vorliegt, im entsprechenden Fachausschuss mit einbezogen werden kann. Deshalb bin ich auch sehr dankbar, dass wir gemeinsam vereinbaren konnten, dass das Ministerium einen Vorschlag macht und dass es ein Einvernehmen mit dem Ausschuss gibt.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Wir werden dann im Ausschuss auch darüber reden können, ob die Richtlinie vielleicht noch in der einen oder anderen Weise abgeändert werden kann, ob alle Hilfsangebote richtigerweise gemacht werden können und ob alle Opfergruppen einbezogen werden. Das können wir im Ausschuss besprechen. Dann finden wir mit Mehrheit im Ausschuss zu einer entsprechenden Richtlinie und können in die Abarbeitung gehen.

Weil der Kollege Heuer mich hier schon sehr kritisch anschaut, will ich ausdrücklich auch meinen Dank dahingehend zum Ausdruck bringen, dass das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz für die Verwaltung des Fonds keine weiteren Personalmittel beantragt hat, sondern das in ihrem Hause als ihr Anliegen verfolgen wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Kosmehl, ich habe eine Frage. Beantragen Sie die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz oder sagen Sie, dass das praktisch mit der Beschlussfassung erfolgt.

 

Guido Kosmehl (FDP):

Nein, Herr Präsident, wir beschließen es und in Nr. 3 ist vorgesehen, dass dann die Richtlinie vom Ministerium dem Ausschuss vorgelegt wird.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Alles klar. Also wird keine formelle Überweisung gewünscht.