Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag vorgelegt, der die Landesregierung auffordert, die aus dem Reformprozess des SGB VIII erfolgten fünf Zielstellungen in eigene landesgesetzliche Regelungen umzusetzen. Diese fünf Zielstellungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sind: erstens besserer Kinder- und Jugendschutz, zweitens Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien und/oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, drittens Hilfen aus eigener Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, wobei ich hier eine ganz besondere Herausforderung sehe, viertens mehr Prävention vor Ort und fünftens mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

Das Gesetz ist im Juni letzten Jahres nach einem langen, einem zähen, aber sehr intensiven Reformprozess in Kraft getreten und wird in drei Stufen bis 2028 für die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen umgesetzt. Das heißt -  das haben wir uns hier im Land vorgenommen -, im Zuge der sogenannten großen Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir die Übertragung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung mit den Trägern der Landkreise und kreisfreien Städte diskutieren; denn eines muss klar sein: Es kann nicht sein, dass Kinder mit einer seelischen Behinderung im SGB VIII und Kinder mit einer körperlichen Behinderung im SGB IX unterschiedlich behandelt werden; denn Kinder sind eines: im ersten Punkt Kinder und keine kleinen Erwachsenen, sehr geehrte Abgeordnete.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

In der SGB VIII-Novelle ist darüber hinaus das Selbstvertretungsrecht junger Menschen und Familien gestärkt worden; denn ab 2024 werden hier Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen junge Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, dabei unterstützen, ihre Rechte geltend zu machen. Darüber hinaus befindet sich das Sozialministerium - das ist von der Ministerin Frau Petra Grimm-Benne ausgeführt worden - mit den entsprechenden Gremien und Beteiligten in Verhandlung.

Lassen Sie mich noch kurz auf einige Punkte in der Jugendpolitik eingehen. Kinder und Jugendliche sollen die Gelegenheit haben, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten, und dies soll in altersgerechten Beteiligungsprozessen geschehen. So sollen unter anderem das Programm „Jugend macht Zukunft“ und das Programm des Landeszentrums „Jugend und Kommune“ fortgesetzt werden; denn genau dieses Programm funktioniert unter der Beteiligung von Jugendlichen in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten schon sehr gut. Auch das jugendpolitische Programm des Landes soll weiterentwickelt werden.

Gerade im ländlichen Raum soll es nachhaltige Angebote der Kinder- und Jugendarbeit geben. Daher soll auch hier die Landesförderung weiterhin dynamisch der Tarifentwicklung angepasst werden, wobei hier mehrjährige Verträge angestrebt sind. Da im ländlichen Raum weite Wege zurückgelegt werden müssen, soll es den angesprochenen Flächenfaktor in der Landesförderung geben, und wir als SPD-Fraktion werden uns für die Umsetzung des Flächenfaktors im nächsten Haushalt einbringen. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung. Wir als SPD-Fraktion möchten diesen Antrag in den Sozialausschuss überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)