Nicole Anger (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt die Forderung, endlich das Ausführungsgesetz des Landes zum SGB VIII zu novellieren, trat doch das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes bereits im Juni des letzten Jahres in Kraft. Wie von der antragstellenden Fraktion richtig festgestellt, ergibt sich auch für unser Bundesland ein dringender Umsetzungsbedarf der Novellierung im SGB VIII für die landeseigene Gesetzgebung. Hier gilt es, den mutigen Schritt der Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII konsequent anzupacken.

Genauso wichtig ist es, die Subjektstellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen zu stärken, ebenso ihre Beteiligungs-, Beratungs- und Beschwerderechte. Zu diesen zählen, wie schon erwähnt, bspw. das uneingeschränkte Beratungsrecht über die Ombudstellen, deren Struktur wir sichern müssen, und der Erhalt des individuellen Rechtsanspruchs auf die Hilfen zur Erziehung   trotz des parallelen Sozialraumes. Wichtig wird es auch sein, die Förderung der Selbstvertretungen als wesentliche Fachmerkmale der Kinder- und Jugendhilfe im Ausführungsgesetz hervorzuheben, wie unter anderem Care Leavern Plätze in Jugendhilfeausschüssen zuzugestehen.

Meine Damen und Herren! Diese Punkte und auch weitere brauchen Klarheit für die Praxis, die durch die Novellierung unseres Ausführungsgesetzes zu gestalten ist. Wir müssen hier Verbindlichkeit geben, z. B. bezüglich der Hilfen für junge Volljährige, der Hilfeplanung oder des Selbstorganisationsrechtes. Dennoch: Zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen braucht es noch mehr. Aspekte wie die Einführung eines Case Managements in einem budgetierten Sozialraum sind ein Problem, dem es sich auf kommunaler Ebene zu stellen gilt. Aber das Land muss dies unterstützen.

Meine Damen und Herren! Diesen Prozess darf das Land nicht noch länger vor sich herschieben. Das Ausführungsgesetz des Landes ist als ein echter und transparenter Prozess der Beteiligung zu ermöglichen, und dazu sind die relevanten Akteurinnen und Akteure des Landes einzubinden, sprich: unter anderem der Landesjugendhilfeausschuss, der Landeskinder- und Jugendbeauftragte, die Liga, der Kinder- und Jugendring, aber auch kommunale Vertreterinnen und Vertreter. Und ja, auch in diesem Zusammenhang - das unterstützen wir - sind die Ergebnisse der Evaluierung des § 31 des aktuellen Ausführungsgesetzes einzubinden. Einen Flächenfaktor nur im Koalitionsvertrag zu erwähnen reicht da noch nicht aus, er muss auch umgesetzt werden. Ich will nur daran erinnern, dass unser Antrag zur Erhöhung des § 31 abgelehnt wurde, um hier schon vorzugreifen und die Dinge besser zu gestalten.

Um es kurzum abzuschließen: Die Berichterstattung im Fachausschuss und ebenso die Debatte zu den Ergebnissen wie auch der vorzulegende Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB VIII für das Land müssen schnellstmöglich erfolgen. Wir brauchen dringend die Umsetzung der Novellierung des SGB VIII in Landesrecht, und das müssen wir jetzt anpacken. Über weitere Feinheiten werden wir im Fachausschuss zeitnah und - so hoffe ich - auch mit der Fachpraxis in einem guten Beteiligungsprozess den Austausch finden. Was ich unter Beteiligung und Fachdebatte verstehe, habe ich Ihnen hoffentlich heute Vormittag deutlich mitgeteilt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)