Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Antrag geht es unter anderem um die Novellierung des SGB VIII im Zuge des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom Juni 2021 bzw. deren Auswirkungen sowie den Umsetzungsstand hier im Land Sachsen-Anhalt.

Eine notwendige Vorbemerkung meinerseits vorangestellt: Bei diesem Antrag könnte schnell ein falscher Eindruck entstehen, weil der Zungenschlag „im Land habe sich nicht viel bewegt“ meiner Meinung nach nicht so ganz richtig ist.

Zum Beispiel hat das Landesverwaltungsamt im August 2021 bei den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Schutzkonzepte für Kinder abgefordert. Ebenfalls haben sich Kreise und kreisfreie Städte nach Kräften bemüht, Lücken und Bedarfe abzudecken. - Die Vorbemerkung an dieser Stelle nur, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kommen wir zurück zum Antrag. Der Evaluierungsbericht des Kinder- und Jugendhilfegesetzes LSA wies einigen Handlungsbedarf auf, ja, selbstverständlich. Beispielsweise sei hier die Seite 108 des genannten Berichtes über die Versorgungslücken, die sogenannten weißen Flecken, im Bereich der ländlichen Kinder- und Jugendhilfe genannt. Hier gilt durchaus, dass die Landesregierung informiert, wie der derzeitige Sachstand ausschaut, welche Konzepte und Lösungsvorschläge erarbeitet wurden, um diese Lücken zu schließen.

Einer Beteiligung zur Klärung der offenen Fragen stehen wir nicht entgegen, ganz im Gegenteil. Wir begrüßen das sogar. Deshalb schließe ich mich dem Vorredner an, und zwar der Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, damit wir die bestehenden offenen Fragen, die sich durchaus ergeben, gerade mit Blick auf die Evaluationsergebnisse zum § 31 KJHG-LSA, besprechen können. Damit möchte ich an dieser Stelle schließen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)