Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will vorweg sagen, ich habe mich auf das Thema pflegende Kinder und Jugendliche beschränkt und nicht den ganz großen Bereich aufgemacht, der natürlich in der SGB VIII-Novelle     

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein, TOP 24! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Unser Antrag! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

- Ich habe hier eine falsche Rede? - Ja.

(Lachen bei allen Fraktionen)

Ich bin ja 60 geworden, von daher     

(Lachen bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Eva von Angern, DIE LINKE: Und das tut nicht weh!)

- Nein, es tut nicht weh, aber man merkt ja jetzt schon die Auswirkungen.

(Lachen bei der SPD und bei der LINKEN)

Es tut mir leid, Entschuldigung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag vorgelegt, der auf die Berichterstattung über den Sachstand der landesgesetzlichen Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie die Evaluierungsergebnisse bezüglich § 31 KJHG im zweiten Quartal 2022 abzielt. - Jetzt ergibt all das, was Sie gesagt haben, auch Sinn.

(Zustimmung bei der SPD - Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Katja Pähle, SPD, lacht - Sebastian Striegel, GRÜNE: Frau Ministerin, Sie können unserem Antrag zustimmen! - Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

- Na, wenigstens haben Sie jetzt wieder einen anderen Gesichtsausdruck als vorhin.

Zudem fordert der Antrag, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung eines Flächenfaktors in der Jugendhilfe vorsieht. Grundsätzlich mögen dies gute Ziele sein. Gleichwohl gilt es, einige Aussagen in dem vorgelegten Antrag zurechtzurücken, nicht zuletzt, um das Handeln der Landesregierung zutreffend einzuordnen.

Es wird der Eindruck vermittelt, als bedürfe es zahlreicher landesgesetzlicher Regelungen, um die Zielstellung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes umzusetzen. Das ist aber nicht so. Vielmehr sind die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingetretenen Veränderungen des SGB VIII von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unmittelbar vor Ort umzusetzen und auszugestalten. Dass hierzu fachliche Handlungsempfehlungen sachgerecht und hilfreich sind und vom Landesjugendhilfeausschuss als einschlägigem Fachgremium entwickelt werden sollten, ändert daran nichts.

Mein Haus hat nach dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes die Handlungsbedarfe aufgrund der Änderung folgerichtig, wie alle anderen Bundesländer auch, in gesetzliche und untergesetzliche Umsetzungserfordernisse klassifiziert. Die Liste der sogenannten untergesetzlichen Handlungsbedarfe ist wesentlich länger als die der gesetzlichen im Land.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in diesem Kontext auf die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen verwiesen, die bereits entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt hätten, um die mit dem Reformprozess auf Bundesebene verfolgten fünf zentralen Zielstellungen umzusetzen.

Ein Blick auf die in diesen Ländern getroffenen gesetzlichen Regelungen zeigt, dass die von den GRÜNEN getroffene Aussage stark relativiert werden muss. Diese zwei der 16 Bundesländer haben lediglich zwei - Niedersachsen - bzw. drei Punkte - Schleswig-Holstein - gesetzlich geregelt, aber mitnichten zu allen fünf prioritären Zielsetzungen gesetzliche Änderungen vorgenommen. Die anderen 13 Länder haben ebenso wie Sachsen-Anhalt noch keine gesetzlichen Änderungen vorgenommen. Alle Länder befinden sich vielmehr in regelmäßigem Austausch zu den jeweiligen landesseitigen Umsetzungsaktivitäten.

Gestatten Sie mir eine weitere Anmerkung. Erstaunt haben mich die in der Antragsbegründung angedeuteten Zweifel, dass mein Haus die Fachöffentlichkeit in den Überlegungen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes nicht einbezogen haben könnte. Insbesondere dem Landesjugendhilfeausschuss sind die auf der Arbeitsebene meines Hauses angestellten Überlegungen nicht nur längst übermittelt worden, sondern es haben auch Austausche stattgefunden. Dies gilt auch für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Wohlfahrtspflege.

Auch wenn die Zeitanzeige rot aufleuchtet, möchte ich sagen, dass unser Haus immer ein offenes Haus war. Wir haben alle Träger, zu welchen Themen auch immer, angehört und uns mit ihnen ausgetauscht.

(Zuruf von Nicole Anger, DIE LINKE)

Ich hoffe, wenn wir die Pandemie überwunden haben, dass wir dann wieder in den persönlichen Austausch gehen können. Dann wird möglicherweise das und auch das, was sich durch diese ganzen Onlineveranstaltungen entwickelt hat, wieder besser werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Grimm-Benne, Sie haben zwar länger geredet als bei einer Dreiminutendebatte vorgesehen ist, aber das liegt an dem Anfang.

(Karin Tschernich-Weiske, CDU, lacht)

Inhaltlich waren es drei Minuten.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Danke schön.