Frank Otto Lizureck (AfD):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie nehmen mit, dass in Bezug auf die Änderung des § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes und die formelle Abschaffung der ministeriellen Einzelweisungsbefugnis an Staatsanwälte Handlungsbedarf besteht. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass diese Reform des § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes keine fixe Idee der AfD ist, sondern der Druck auf den deutschen Gesetzgeber besteht, hier Abhilfe zu schaffen.

Das ist unabhängig davon, ob die Gefahr politischer Einflussnahme tatsächlich besteht oder nicht; die Möglichkeit reicht aus. Ich denke, die Urteile des EuGH haben das eindeutig bewiesen. Mit einem neuen Urteil vom 24. November 2020 hat der EuGH seine von mir vorhin erwähnte Rechtsprechung von 2019 erneuert. Der aus dem Jahre 1877 stammende § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes passt so überhaupt nicht mehr in die Landschaft. Machen wir so weiter, verlieren die Staatsanwaltschaften bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU ihre Rolle. Das können die Gerichte nur als Notlösung auffangen.

Selbstverständlich sollten auch die Justizminister selbst ein Interesse daran haben, dass jeder Zweifel an der Objektivität der Strafverfolgung ausgeschlossen werden kann. Sie selbst werden dadurch nur glaubwürdiger.

Wenn der Bundesgesetzgeber durch Untätigkeit glänzt, dann müssen die Länder ihn eben über den Bundesrat zum Jagen tragen. Hierbei kann das Land Sachsen-Anhalt im positivem Sinn Rechtsgeschichte schreiben. Daher bitte ich Sie noch einmal um die Zustimmung zu unserem Antrag und um Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der AfD)