Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 2. Mai, also am Montag, jährt sich zum vierten Mal der Todestag von Harald Range. Der ehemalige Generalbundesanwalt ist vielleicht das letzte sehr prominente Opfer, bei dem ein Justizminister ein Weisungsrecht im Einzelfall vorgenommen hat, damals der SPD-Justizminister Heiko Maas. Er hat ihn dann auch in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Natürlich wird vom Weisungsrecht im Einzelfall von einem Minister auf Landes- oder Bundesebene sehr sehr selten Gebrauch gemacht, aber die Möglichkeit besteht. Genau an der Stelle hat der Europäische Gerichtshof jedenfalls für den Fall, dass die Staatsanwaltschaften den europäischen Haftbefehl ausstellen würden, Zweifel an deren Unabhängigkeit angemeldet und diese Haftbefehle für nicht mehr mit dem europäischen Recht vereinbar erachtet, mit der Folge, dass diese per se ohne Weiteres erst einmal nicht erlassen werden können. Und das können wir als Bundesrepublik Deutschland natürlich nicht so stehenlassen. Dass Abhilfe geschaffen werden kann, indem der europäische Haftbefehl von Richtern erlassen wird, ist dabei zunächst nur eine teilweise Heilung des Problems.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Als Vertreterin der CDU und demnach nicht mehr in der Bundesregierung vertreten, darf ich Sie auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verweisen. Dort heißt es: „Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung.“

Insofern bin ich sehr optimistisch, dass unter Federführung des BMJ und von Minister Marco Buschmann die Ampelkoalition demnächst ein Gesetzentwurf vorlegen wird, wie das auch die Vorgängerin bereits getan hat, der aber der Diskontinuität anheimgefallen ist, und wir dann eine rechtlich saubere Regelung für die Fälle des ministeriellen Einzelfallweisungsrechtes bekommen.

Unser aller Ziel ist es, dass wir die Staatsanwaltschaften so in den Prozess einbinden, dass wir nicht europarechtswidrig handeln. Das muss unser Ziel sein. Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)