Vizepräsident Wulf Gallert:

Ich sehe hierzu keine Fragen. - Deswegen können wir jetzt zur Abstimmung kommen.

Abstimmung

Jetzt wird es noch einmal wichtig, dass wir uns konzentrieren. Denn völlig richtig ist hier in der Debatte bereits gesagt worden, dass es ein bisher unübliches Verfahren ist. Deswegen sage ich jetzt noch einmal, worüber wir abstimmen. Wir stimmen über die Unterrichtung des Ausschusses in der Drs. 8/968, also über die dort getroffene Entscheidung, ab.

Ich lese sicherheitshalber noch einmal vor, worüber wir abstimmen: „Der Ausschuss hat sich in seiner 9. Sitzung am 30. März 2022 mit der oben genannten Information der Landesregierung befasst.“ - Das ist die Wohn- und Teilhabegesetz-Mindestbauverordnung. „Er kam überein, gemäß § 40 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt unmittelbar von einer Stellungnahme abzusehen.“ - Über das, was beantragt worden ist, ist hier jetzt abzustimmen.

Wer dieser Ausschussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen diese Ausschussempfehlung? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Unterrichtung stattgegeben worden. Das heißt, sie ist bestätigt worden.