Tagesordnungspunkt 4

Mitteilung über die Bildung der Fraktionen

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Landtag der achten Wahlperiode haben sich nach Mitteilung der Fraktionen die 97 Mitglieder des Landtages gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu sechs Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich konstituiert: die Fraktion der CDU mit 40 Mitgliedern, die Fraktion der AfD mit 23 Mitgliedern, die Fraktion DIE LINKE mit zwölf Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit neun Mitgliedern, die Fraktion der FDP mit sieben Mitgliedern und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit sechs Mitgliedern.