Tagesordnungspunkt 1

Eröffnung der Sitzung durch die Alterspräsidentin


Alterspräsidentin Eva von Angern:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt der neunten Wahlperiode ist am 6. September 2026 durch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gewählt worden.

Mein Name ist Eva von Angern. Ich gehöre dem Landtag von Sachsen-Anhalt seit der vierten Wahlperiode ohne Unterbrechung an. Zunächst möchte ich an Sie alle die Frage richten, ob jemand im Raum ist, der dem Hohen Hause länger angehört als ich. - Ich sehe keine Meldung. Das ist also nicht der Fall. Dann habe ich als das am längsten dem Landtag angehörende Mitglied die Ehre, als Alterspräsidentin in dieser ersten Sitzung des Landtages der neunten Wahlperiode den Vorsitz zu übernehmen.

Ich heiße Sie alle zur heutigen konstituierenden Sitzung des Landtages, zu der Sie gemäß Artikel 45 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung vom Präsidenten des Landtages der achten Wahlperiode mit Schreiben vom 29. September 2026 eingeladen wurden, herzlich willkommen.

Ich will nicht nur Sie herzlich willkommen heißen. Ich freue mich auch ganz besonders, dass wir heute eine Reihe von Gästen und Ehrengästen bei uns im Plenarsaal des Landtages von Sachsen-Anhalt willkommen heißen dürfen. Ich schaue einmal nach oben und freue mich, dass ich von hier unten einige Gesichter erkenne.

Ich darf zunächst ganz herzlich die Vertreter der Religionsgemeinschaften begrüßen: Herrn Steinhäuser, den Beauftragten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland   herzlich willkommen  , den Leiter des Katholischen Büros Herrn Dr. Bethke   herzlich willkommen   sowie auch Herrn Helmut Seibert als Vertreter der jüdischen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt. Fühlen Sie sich herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich freue mich natürlich auch, dass der Präsident des Landtags der achten Wahlperiode, Herr Dr. Gunnar Schellenberger, in Begleitung bei uns ist, wie auch die ehemalige Landtagspräsidentin Frau Gabriele Brakebusch sowie die ehemaligen Landtagspräsidenten Dieter Steinecke, Detlef Gürth und Hardy Peter Güssau. Herzlich willkommen!

(Beifall bei der AfD, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und beim BSW)

Auch das Landeskommando Sachsen-Anhalt ist mit Herrn Oberstleutnant Balk vertreten. Auch an Sie ein herzliches Willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich freue mich zudem, Abgeordnete der vergangenen, der achten Wahlperiode, Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie die von den Fraktionen geladenen Gäste auf unserer Besuchertribüne begrüßen zu können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir heute eine besondere Ehre, als das dienstälteste Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Dienstalterspräsidentin wahrnehmen zu dürfen.

Es gab in der Geschichte Deutschlands tatsächlich nur wenige Frauen, die dieses Amt der Alterspräsidentin innehatten. Clara Zetkin ist wahrscheinlich eine der bekanntesten von ihnen. Die Jahre, die ihrer Rede folgten, werden nicht ohne Grund als dunkelstes Kapitel unserer Geschichte bezeichnet.

Meine Damen und Herren! Ich sitze heute hier vor Ihnen als Politikerin, als Frau, von denen es im neunten Landtag leider noch weniger gibt als im Vorgängerlandtag, wo es schon sehr wenige, zu wenige waren. Der Frauenanteil in diesem Haus ist auf erschreckend niedrige 21,7 % gesunken. Liebe Frauen, ich sitze heute hier vorn auch stellvertretend für euch und für Sie.

(Zustimmung bei der CDU, bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)

Ich bin mir sicher, dass wir hörbar und dass wir sichtbar sein werden und dass wir leidenschaftlich für die Interessen von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt kämpfen werden, gern auch gemeinsam.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der Linken - Zustimmung bei der SPD und von Tim Teßmann, CDU)

Meine Damen und Herren! Angela Merkel, die ehemalige Bundeskanzlerin aus Mecklenburg-Vorpommern, die ich sehr schätze, hat dieser Tage im Zuge der Eröffnung der Ausstellung „Kokoschkas Adenauer. Warhols Brandt. Außergewöhnliche Begegnungen zwischen Kunst und Politik“ im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Bundestag gesagt, sie glaube, in unseren Zeiten sei es sehr wichtig, sich immer wieder der historischen Bindungen bewusst zu werden. Wir seien nicht die Ersten, die Probleme auf der Welt hätten, und wir würden auch nicht die Letzten sein. Es sei wichtig, dass man seine Wurzeln kenne.

Lassen Sie uns auf diese gemeinsamen Wurzeln schauen. Dass wir uns heute hier versammeln können und dürfen, ja, das steht auf einem historischen Fundament. Und dieses Fundament muss uns Verpflichtung sein. Unabhängige, selbstbewusste Parlamente mit Mitgliedern, die ein freies Mandat ausüben dürfen, geschützt durch die Freiheit zu reden und abzustimmen, durch Immunität und Indemnität, das sind in Deutschland keine ewig gewissen Einrichtungen.

Sie sind hier vielmehr recht jungen Datums, traten Sie doch erst spät in unser Verfassungsleben ein. Auf den Barrikaden von 1848 wurde im Gebiet des späteren Sachsen-Anhalts um freie Parlamente, um das freie Abgeordnetenmandat mit dem Blut und dem Leben von Menschen gekämpft.

Meine Damen und Herren! Sind wir uns dessen stets bewusst, wenn wir im Saal in Ausübung unseres Mandats Kolleginnen oder nicht im Saal Anwesende herabwürdigen oder persönlich diffamieren oder Redner oder, ja, bevorzugt Rednerinnen niederzubrüllen versuchen? Die Ordnungsrufstatistik des Landtages der achten Wahlperiode spricht eine andere Sprache, und ich halte diese Statistik nicht einmal für ausreichend repräsentativ, gemessen an der tatsächlichen Lage.

Dass uns dieses einmal errichtete Fundament nicht zwangsläufig sicher durch alle Widrigkeiten und Herausforderungen trägt, zeigt die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland. Der in nur sieben Wochen vollzogenen und am 24. März 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz im Reichstag vollendeten Errichtung der Diktatur hatten sich allein mutige Sozialdemokraten mit dem beeindruckenden Otto Wels an der Spitze entgegengestellt. Er bleibt mit dem ikonografischen Satz in Erinnerung: Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.

Meine Damen und Herren! Die Kommunisten waren damals schon nicht mehr im Reichstagsplenarsaal. Sie waren bereits in großer Zahl in die ersten Konzentrationslager eingepfercht worden. Wir alle wissen: Nicht nur Sozialdemokraten sollten ihnen folgen.

Auch Abgeordnete der Weimarer Zeit aus dem heutigen Sachsen-Anhalt waren unter den Verfolgten der Nazis. Das Projekt „VER|FOLGT“ unserer geschätzten ehemaligen Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch   herzlich willkommen, liebe Gabi   hat die Namen all dieser Menschen wieder in die Gegenwart, vor allem aber auch in unser aller Bewusstsein, in unser Gewissen zurückgebracht. Sie sind für mich Mahnung, wie dünn die Schutzschicht der Zivilisation und wie mitunter wenig widerstandsfähig die Schicht des friedlichen, respektvollen und anständigen Umgangs miteinander ist.

Es war richtig, diese verfolgten Kolleginnen und Kollegen, diese Minna Bollmann und andere, auf einem Triptychon im Haupteingangsfoyer uns heute als Andenken, als Mahnung, als Warnzeichen für den parlamentarischen Alltag sowie für die großen Momente politischer Verantwortung in unsere Grundhaltung, unser Verantwortungsgefühl als Abgeordnete zu pflanzen.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe sehr, dass dieses Triptychon nach der Fertigstellung des Foyers dort wieder seinen zentralen Platz finden wird. Es möge ein wichtiges Projekt dieses Landtages sein. Es soll die Besucherinnen unseres Hohen Hauses begrüßen. Es möge an die durch die Verfolgung durch die NS-Diktatur zu Tode gekommenen Kolleginnen und Kollegen durch einen Erinnerungsort im öffentlichen Raum am Domplatz vor dem Haupteingang zum Landtag erinnern: wertschätzend, vor allem aber uns mahnend und verpflichtend beim Betreten des Parlamentssitzes, des Ortes unserer persönlichen, individuellen Verantwortung.

Ein weiteres wichtiges parlamentspolitisches Projekt dieses Hauses hat einen anderen Bereich unseres historischen Fundaments betont differenziert beleuchtet.

Ich meine die Errichtung der kommunistischen Diktatur im Osten Deutschlands, in der auch der Parlamentarismus in Sachsen-Anhalt zu Grabe getragen worden ist. Kollegen von damals wie Anton Miller oder Franz Holler, sie mahnen uns.

Ich bin mir als Linke, deren Partei tief in der DDR und in der Verantwortung für sie verwurzelt, dieser Verpflichtung vollauf bewusst. Ob dies es aber rechtfertigt, 36 Jahre nach dem Untergang der DDR linke politische Alternativen mit dem Hinweis auf unsere zu keinem Zeitpunkt bestrittene zentrale Verantwortung für die DDR zu diffamieren, ist nicht nur eine äußerst fantasielose politische Debatte. Sie ist vor allem geschichtslos, verkennt sie doch den Platz von CDU oder auch Liberalen im politischen System der DDR.

Meine Damen und Herren! Schließlich - auch das verpflichtet uns heute - hat die friedliche Revolution der Menschen in der DDR nicht nur Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat in unseren Teil Deutschlands gebracht, sondern mit den im Jahr 1952 untergegangenen, jetzt wiedererrichteten Ländern auch die Parlamente wiederbelebt.

Wer die Rede des liberalen Alterspräsidenten Heinz Hildebrandt am 28. Oktober 1990, damals noch in Dessau in der Philipp-Becker-Kaserne, nachliest, der kann den Stolz dieses Mannes spüren. Er war in der DDR wegen seiner Beteiligung am 17. Juni 1953 mit einem Berufsverbot belegt und zum Opfer dieser Diktatur geworden und durfte nun einem freien Parlament mit freien Abgeordneten vorsitzen.

Ich frage: Können wir eigentlich diesen Stolz, den dieser Mann damals spürte, noch nachempfinden? Sind wir selbst stolz auf unser Mandat?

Meine Damen und Herren! Ehre ist nicht nur Stolz nach außen, sondern vor allem Standhaftigkeit nach innen, wie es der Aphoristiker Timo Ertel auf den Punkt gebracht hat. Das heißt, es geht nicht um Macht, und es geht nicht darum, Recht zu haben.

Wir alle stehen in der Pflicht, mit dem vorgefundenen, dem guten wie dem schlechten, dem gelungenen wie dem misslungenen Menschenwerk verantwortungsbewusst umzugehen und eben standhaft zu sein. Dafür sind wir gewählt - wir alle.

Oder um es mit den Worten des wunderbaren Hape Kerkeling vom 12. April 2026 aus Anlass des 81. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald zu sagen - ich zitiere  :

„Demokratie ist kein Geschenk, das man einmal erhält und dann besitzt; sie ist ein Versprechen, das jede Generation aufs Neue gegen die Bequemlichkeit des Wegsehens verteidigen muss.“

Und Hape Kerkeling weiter:

„Wer die Erinnerung an die Opfer als Belastung empfindet, vergisst, dass diese Erinnerung das Einzige ist, was uns vor einer Zukunft als Täter schützt“.

Meine Damen und Herren! Stolpersteine durch die CDU und die AfD in Heidenau aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, entsorgt dagegen Geschichte und unsere Verantwortung für sie. Lassen Sie uns das gemeinsam Vergleichbares in Sachsen-Anhalt verhindern!

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Wir haben eine sehr kluge Landesverfassung. Sie verpflichtet uns in Artikel 37a zur sogenannten Antifa-Klausel. Ich möchte sie an dieser Stelle zitieren:

„Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer meiner drei Jungs hat mir für diese Rede heute etwas mitgegeben. Ich soll an Benjamin Franklin Parkers   genannt auch Onkel Ben   berühmten Satz in dem Film „Spider-Man“ erinnern: „With great power comes great responsibility“. - Aus großer Macht folgt große Verantwortung.

Dieser Satz besagt für mich, dass Menschen mit besonderen Fähigkeiten, Ressourcen oder Privilegien die moralische Pflicht haben, diese zum Wohle anderer einzusetzen. Mir gefällt dieser Gedanke und vor allem die Idee, die dahintersteht. Und ich freue mich darüber, dass diese Idee vor allem junge Menschen begeistert.

Junge Menschen haben große Erwartungen an ihre Gegenwart, aber auch an ihre Zukunft. Dass die 16- und 17-Jährigen hier im Unterschied zu den Wahlen in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern den Landtag von Sachsen-Anhalt, der ja auch ihre Volksvertretung ist, nicht mitwählen können, ist etwas, was mich beschäftigt und das wir hier ändern können.

Ich befürchte, dass vor allem sie viele der Entscheidungen, die eine sich gerade herausbildende Mehrheit hier im Hause in Folge des Ergebnisses der Wahlen am 6. September treffen wird, noch in vielen Jahren nach dieser heute beginnenden Wahlperiode tragen, vielleicht schlimmstenfalls sogar ertragen werden müssen.

Sie sind ernst zu nehmen. Wir sollten sie einbeziehen. Lassen wir sie mehr für sich selbst reden; denn sie sind die Expertinnen in eigener Sache. Nach meiner Erfahrung können wir großen Menschen viel von ihnen lernen.

(Zustimmung bei der Linken und von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Dieses Haus konstituiert sich gerade, eine neue Regierung ist noch nicht gebildet und die Wirkungen der angekündigten künftigen Landespolitik werden bereits spürbar. Erste Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt springen ab. Gebuchte touristische Reisen nach Magdeburg werden storniert. Nachbarländer werben um unser Personal und Mitglieder der Bundesregierung machen sich öffentlich Gedanken darüber, ob Sachsen-Anhalt weiter Fördermittel etwa für die Bildung bekommen könne, wenn bundesrechtliche Standards nicht mehr eingehalten werden sollten.

Soweit es um die Einhaltung rechtlich verbindlicher Voraussetzungen für Förderungen des Bundes geht, kann ich diese Prüfungen und Mahnungen nachvollziehen. Das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes gelten in ganz Deutschland und in jedem einzelnen Land der Bundesrepublik Deutschland und natürlich auch in Sachsen-Anhalt.

Soweit man aber wie der Ministerpräsident Boris Rhein über Haushaltschaoten und Extremisten herzieht, die laut Ministerpräsident Markus Söder keine Pauschalzuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich erhalten dürften, verlässt man aus meiner Sich das verfassungsrechtlich Gebotene und setzt sich dem Verdacht aus, Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt und in Berlin für ihr Wahlverhalten zu bestrafen.

Ich halte das weder für christlich noch für sozial noch für solidarisch und schon gar nicht für verfassungspolitisch verantwortbar. Klug ist ein solches Vorgehen im Übrigen auch nicht, weil es weiter spaltet und Affekte bedient. So schwer es manchmal erscheint: Wir sollten Erwachsene wie Erwachsene behandeln, ihnen ihre Verantwortung als Einzelne oder als Einzelner spiegeln, und nicht wie Kinder, denen das Taschengeld gestrichen wird.

Doch zurück zu Onkel Ben: Aus großer Macht folgt große Verantwortung. - Dies gilt zunächst gesamtgesellschaftlich. Sie kennen meine Entschiedenheit im Kampf gegen Kinderarmut, gegen die Armut vor allem alleinerziehender Frauen, gegen Armut im Alter, was für Gerechte meint: auskömmliche Löhne und Renten. Dass wir in diesem reichen Land auch diesbezüglich am Scheideweg stehen, hören Sie beständig mahnend von links.

Ganz sicher werden wir auch in der nun beginnenden Legislaturperiode hierüber streiten. Aber, meine Damen und Herren, selbst Hohepriester der ungehinderten Entfaltung von Wirtschaft und Kapital erkennen inzwischen diese Herausforderung und, ja, das Risiko für unsere Gesellschaft.

Wenn ein Peter Thiel bei der Verleihung des Axel Springer Awards - er ist beileibe kein Linker und auch niemand, dessen Nähe ich suche - sagt, dass Politik zunehmend zum Verteilungskampf werde, wenn er feststellt, dass wenn jedem Gewinner ein Verlierer gegenüberstehe, alles zu einem Nullsummenspiel und es dadurch eine deutlich schlechtere Gesellschaft werde, und dass für den, der keine Aussicht auf Aufstieg habe, die Frage, wer regiere, existentiell werde, wird die Lage auch von rechts sehr deutlich beschrieben.

Ja, Sachsen-Anhalt und auch Deutschland brauchen Reformen. Ich spreche von Reformen und nicht von der Abwertung des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips.

Der Osten Deutschlands, er hinkt gerade hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse weiter hinterher, wie es der aktuelle Einheitsbericht der Bundesregierung zum wiederholten Male zutreffend beschrieben hat.

Wenn es denn zutrifft, dass wir Reformen brauchen, die möglichst von vielen mitgetragen werden, um den gesellschaftlichen Frieden zu erhalten, dann muss das Augenmerk der verantwortlichen Politik stärker als bisher genau darauf liegen, die Lasten dieser notwendigen Reformen auch tatsächlich angemessen auszugleichen, um diese als halbwegs gerecht empfindbar und dadurch breit akzeptierbar, letztlich: um sie politisch überhaupt möglich zu machen.

Aus großer Macht folgt große Verantwortung. - Sie, Herr Kollege Siegmund, haben mit Ihrer Partei die Landtagswahlen deutlich gewonnen. Sie schicken sich an, die politische Verantwortung für das Land und für alle Menschen, die hier leben, übernehmen zu wollen.

(Ulrich Siegmund, AfD, hebt eine Tasse hoch)

Dass Sie und Ihre Fraktion im Landtag und im Alltag angekommen sind, zeigten bereits die Beratungen im Vor-Ältestenrat. Machttrunken wurden in der ersten Sitzung zwölf statt der verfassungsrechtlich gebotenen elf Ausschusssitze gefordert.

Machttrunken wollten Sie die Fraktionen der Bündnisgrünen und der SPD gegen ihren Willen aus dem Haupthaus verbannen. Freundlich gesagt: Das war kein guter Start in die für Sie neue staatspolitische Verantwortung.

(Beifall bei der CDU, bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)

Dass auch das BSW als völlig neue Fraktion hier im Landtag daran mitzutun bereit war, etablierte Fraktionen in ihren Rechten zu beeinträchtigen, hat mich zunächst schon überrascht.

Dass die heute stattfindende konstituierende Sitzung dennoch, ausgenommen der Vizepräsident*innenwahl, auf der Grundlage einer Verständigung aller sechs Fraktionen stattfinden kann, ist durchaus ein gutes Zeichen für die gemeinsame Verantwortung für das Verfassungsorgan Landtag, aber auch bezeichnend für die Mühsal der Ebenen angesichts der sich aktuell herausbildenden Mehrheit im faktisch durch ein Patt geprägtes Hohes Haus.

Die heutige konstituierende Sitzung steht auch dafür, dass es sich lohnt und dass es verantwortungsbewusstes Agieren erfordert, verfassungsrechtlich unterfütterte Positionen entschlossen und selbstbewusst zu formulieren, nämlich anzukündigen, bestimmte Entscheidungen der Mehrheit im Interesse des Schutzes der Minderheiten durch das Landesverfassungsgericht überprüfen lassen zu wollen.

Man kann darauf als Abgeordneter oder Abgeordnete unterschiedlich reagieren: mit der Bekräftigung der Selbstverständlichkeit dieses Rechts der parlamentarischen Minderheiten, mit einem Belächeln dieser Ankündigung oder gar mit einem vorsorglichen Infragestellen des Landesverfassungsgerichts. Meine Damen und Herren! Ich plädiere nachhaltig dafür: Lassen Sie uns das Landesverfassungsgericht achten und als das respektieren, was es ist - die Hüterin unserer Verfassung.

(Beifall bei der CDU, bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)

Im Übrigen: Gerade als das achten die Menschen die Verfassungsgerichte in Deutschland auch und sie vertrauen ihnen. Diffamieren wir das Landesverfassungsgericht, weil uns eine Entscheidung politisch nicht ins Schema passt, und erschweren wir die schlichtende, ausgleichende und Konflikte auf Basis des Rechts regulierende Funktion dieses Organs unserer Landesverfassung, dann führt das unweigerlich dazu, dass das gesamte Landesverfassungsgericht in Misskredit gerät.

Gerade weil unsere Landesverfassung zwar die Mehrheit, aber eben auch schützenswerte und geschützte Minderheiten kennt, muss gelten: Übertreiben wir es mit dem Infragestellen des Gerichts, ja, dann könnte es in seiner so wichtigen Funktion ausfallen. Ich frage mich: Was soll dann an dessen Stelle treten? Lassen wir es nicht so weit kommen, meine Damen und Herren.

Aus großer Macht folgt große Verantwortung. Wir sollten hier im Parlament damit anfangen. Die parlamentarische Kultur hat in den beiden zurückliegenden Wahlperioden - ich bin die Dienstälteste unter Ihnen und maße mir diese Einschätzung an - nach dem Einzug der AfD-Fraktion in den Landtag im Jahr 2016 erheblich gelitten. Es mag sein, dass dies mit der Zunahme der Konflikte in unserer Gesellschaft und auch an ihrer Zuspitzung liegt. Doch gerade dann steigt unsere Verantwortung für den Umgang miteinander.

Ich lehne es grundsätzlich ab, dass in der politischen Debattenkultur politische Mitbewerber entmenschlicht werden. Traurige Beispiele hierfür finden sich in den Landtagsprotokollen aus der letzten Wahlperiode zu Genüge. Die sozialen Medien sind voll von diesen Diffamierungen, Beleidigungen und üblen Nachreden. Nicht selten werden vor allem Frauen pathologisiert und aufs Übelste beschimpft. Die traurige Folge: Frauen ziehen sich aus den sozialen Netzwerken und damit aus einem Teil des öffentlichen Raums zurück.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen nicht darüber zu reden, ob es Medienverbote für junge Menschen braucht. Das Gift dort verströmen Erwachsene. Sie stehen vorbildhaft in der Verantwortung. Dieses Entmenschlichen, dieses Würdelosstellen auch hier im Landtag als der gewählten Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt geht ganz zwangsläufig auch mit einem generellen Verlust an Menschlichkeit und Respekt vor der oder dem anderen draußen im Land einher, was die gesamte Gesellschaft auszuhöhlen droht.

Wir sind Vorbild - im Guten wie im Schlechten. Deshalb ist noch immer gültig, was uns Bundespräsident Richard von Weizsäcker mit auf den Weg gegeben hat: „Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert“.

Ich zitiere Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, und ich füge hinzu: die Würde aller Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung.

Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist zum Glück noch eine vielfältige, eine bunte und in ihrem Kern noch immer tolerante Republik. Wir Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter sind verschieden, wie Menschen eben verschieden sind. Wir glauben an uns, an den christlichen Gott oder an Jahwe oder an Allah oder an nichts von all dem oder an alles.

(Oliver Kirchner, AfD: Oder an Lenin!)

Wir sind blau- oder dunkeläugig, blond, rothaarig oder haben schwarze Haare, wir sind blass oder dunkelhäutig oder haben Sommersprossen.

Wir sind Mädchen und Frauen, die Jungs und Männer oder eben auch Mädchen und Frauen lieben oder nichts von allem. Wir sind Jungs und Männer, die Mädchen und Frauen lieben oder Jungs und Männer oder nichts von allem.

Wir sind Menschen, die Kinder haben und sich um deren Zukunftschancen sorgen, oder die sich bewusst dazu entschieden haben, kinderlos glücklich zu sein, oder die gegen ihren Wunsch kinderlos bleiben.

Wir sind Menschen, die in den Städten des Landes oder auf dem sogenannten flachen Land leben, die jung sind, im mittleren Alter oder im Lebensabend stehen. Wir sind Menschen, die von Menschen abstammen, die schon seit Generationen hier siedeln oder die aus unterschiedlichen Gründen irgendwann hierher zugewandert sind.

Wir sind Menschen, die vor allem vor menschengemachten Kriegen und menschengemachten Naturkatastrophen fliehend für kurze Zeit oder für länger aus der Ukraine, aus Syrien, aus Afghanistan oder anderen Ländern kommend hier leben, sich integrieren und bleiben oder die nach dem Krieg in der Heimat dorthin zurückkehren wollen. Wir sind Menschen, die die Freizügigkeit der Europäischen Union nutzend hier lernen, studieren und arbeiten.

Wir alle sind Sachsen-Anhalt. Das alles und noch viel mehr ist Sachsen-Anhalt. Bewahren wir es entschlossen. Aus großer Macht folgt große Verantwortung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lang anhaltender Beifall bei der CDU, bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD - Zustimmung von Michael Reim, BSW)

Meine Damen und Herren! Wir fahren nun mit der Konstituierung des Landtages fort. Ich beginne mit einigen Regularien und Verfahrensfragen, die zu klären sind, um die konstituierende Sitzung heute sachgerecht verlaufen zu lassen.

Die Geschäftsordnung des vorherigen Landtages ist nicht mehr in Kraft. Bis zu der Entscheidung über die Geschäftsordnung des Landtages der jetzt beginnenden neunten Wahlperiode ist unser Verfahren daher noch weitgehend ungeregelt, soweit die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt oder das Gewohnheitsrecht oder die langjährige Übung nicht entsprechende Vorschriften bereithalten.

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, dann werden wir für diese wenigen Fragen die entsprechenden Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages der achten Wahlperiode anwenden, bevor wir dann über die Übernahme der Geschäftsordnung für die neunte Wahlperiode entscheiden. Das betrifft § 2 - Bildung der Fraktionen  , § 59 - Erste Sitzung des Landtages - und § 70 - Beschlussfähigkeit - der Geschäftsordnung des Landtages der achten Wahlperiode.

Das sind die wenigen Regelungen, die wir heute hier zunächst brauchen. Ich frage, ob es Widerspruch zu diesem Verfahren gibt. - Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Im Übrigen werde ich mich natürlich - das kann ich jetzt schon sagen - an der langjährigen Übung dieses Hauses orientieren.

Ich schließe Tagesordnungspunkt  1.