Tagesordnungspunkt 10
Wahl der Vizepräsidenten des Landtages
Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 9/12
Wahlvorschlag Fraktion CDU - Drs. 9/13
Wahlvorschlag Fraktion SPD - Drs. 9/14
Wahlvorschlag Fraktion Die Linke - Drs. 9/15
Hierzu gibt es den Wahlvorschlag der AfD in Drs. 9/12, Herr Dr. Hans-Thomas Tillschneider, den Wahlvorschlag der CDU in Drs. 9/13, Herr Carsten Borchert, und den Wahlvorschlag der SPD in Drs. 9/14, Herr Prof. Dr. Armin Willingmann. Nur für den zweiten Wahlgang gab es den Vorschlag der Fraktion Die Linke in Drs. 9/15, Herr Hendrik Lange.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag seine Vizepräsidenten, und zwar gemäß § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung bis zu drei, wobei die Anzahl gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Anschluss an die Wahl des Landtagspräsidenten vom Landtag beschlossen wurde. Diesen Beschluss haben wir gerade unter Tagesordnungspunkt 9 gefasst. Es sind danach in der neunten Wahlperiode drei Vizepräsidenten zu wählen.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 der soeben geänderten Geschäftsordnung bestimmt, dass die Fraktionen aus der Mitte des Hauses jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten vorschlagen. § 4 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der Landtag die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten einzeln nacheinander mit Stimmzetteln wählt. § 4 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass beim Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge diese zusammen auf einem Stimmzettel aufzubringen sind, wobei je Wahlgang nur eine Stimme abgegeben werden kann. In den einzelnen Wahlgängen wird also nicht nacheinander über die einzelnen Wahlvorschläge, sondern nacheinander über die einzelnen zu besetzenden Vizepräsidentenämter entschieden.
(Stefan Ruland, CDU, meldet sich)
- Herr Ruland.
Stefan Ruland (CDU):
Herr Präsident, der Wahlvorschlag der CDU in Drs. 9/13 bezieht sich lediglich auf den zweiten bzw. folgenden Wahlgang. Für den ersten Wahlgang stellen wir keinen Kandidaten zur Verfügung.
Präsident Tobias Rausch:
Jawohl. Vielen Dank.
(Dr. Falko Grube, SPD, meldet sich)
- Herr Dr. Grube.
Dr. Falko Grube (SPD):
Unser Wahlvorschlag, Herr Prof. Dr. Willingmann, steht auch für den ersten Wahlgang nicht zur Verfügung, wahrscheinlich für den dritten Wahlgang. Das würden wir nach der nächsten Runde entscheiden.
Präsident Tobias Rausch:
Vielen Dank. - Die Fraktionen von CDU und SPD haben erklärt, dass ihre Wahlvorschläge nicht für den ersten Wahlgang gelten sollen.
Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung ist ein vorgeschlagenes Mitglied des Landtags gewählt, wenn die Zahl der auf dieses Mitglied entfallenden abgegebenen gültigen Stimmen größer ist als die Zahl der gültigen Stimmen, die auf andere vorgeschlagene Mitglieder und auf Neinstimmen entfallen, wobei nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gelten. Aufgrund dieser Formulierung der Geschäftsordnung werden die Stimmzettel für jeden Durchgang auch immer eine Neinoption enthalten.
Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses. Entsprechend ist durch die Fraktionen auch kein Redebedarf angemeldet worden.
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Sie kreuzen bitte auf dem Wahlzettel den Wahlvorschlag an, dem Sie Ihre Stimmen geben möchten, oder Sie kreuzen bei „Nein“ oder bei „Stimmenthaltung“ an, wenn Sie keinem der Wahlvorschläge Ihre Stimme geben möchten. Sie werden durch ein schriftführendes Mitglied einzeln zur Stimmabgabe aufgerufen.
Auf dem Weg in die Wahlkabine erhalten Sie von einem weiteren schriftführenden Mitglied den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie auf dem Stimmzettel so eindeutig an, dass keine Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Stimmen entstehen kann. Anschließend geben Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert, mit Zusätzen oder dergleichen versieht oder auf sonstige Weise verändert, macht seine Stimme ungültig.
Die Aufgaben der Schriftführer bei der Durchführung der Wahl verteilen sich wie folgt: Namensaufruf: Herr Schröder, Führen der Wählerliste: Frau Hietel-Heuer und Herr Mohamad, Ausgabe der Stimmzettel: Herr Groener, Aufsicht an der Wahlkabine: Frau Kriebel, Aufsicht an der Wahlurne: Frau Kohl.
Wir beginnen mit dem ersten Wahlgang. Es steht nur der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion in der Drs. 9/12 - Herr Dr. Hans-Thomas Tillschneider - auf dem Stimmzettel. Ich bitte die genannten Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Frau Kohl überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist und bestätigt das bitte. - Die Wahlurne ist leer? - Jawohl. Jeder kann sich davon überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.
Herr Abg. Schröder, Sie können mit dem Namensaufruf beginnen.
(Schriftführer Florian Schröder ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Präsident Tobias Rausch:
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe: Herr Schröder. - Frau Hietel-Heuer. - Herr Mohamad. - Frau Kriebel. - Frau Kohl. - Ich selbst und Herr Groener.
Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat?
(Zurufe: Ja!)
Wo?
(Zuruf von der AfD: Gibt gerade ab!)
Okay. Dann haben alle ihre Stimmen abgegeben. Damit schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung und darf Sie bitten, im Raum zu verweilen.
Unterbrechung: 16 Uhr.