Wir kommen zu
Tagesordnungspunkt 6
Beratung
a) Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt mit den Anlagen zu den §§ 53 Abs. 5 und 86b
Antrag Landtag - Drs. 9/1
Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 9/11
b) Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
Antrag Landtag - Drs. 9/2
c) Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT)
Antrag Landtag - Drs. 9/3
Herr Rausch, Sie haben das Wort dazu.
Tobias Rausch (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wie gerade vereinbart, werden wir den Änderungsantrag in der Drs. 9/11 zur Beratung in den Ältestenrat überweisen und nach der Wahl des Landtagspräsidenten hier zur Abstimmung stellen.
Alterspräsidentin Eva von Angern:
Ich frage ich, ob es hierzu Widerspruch gibt. - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung
Dann beschließen wir über diesen Antrag zur Überweisung in den Ältestenrat. Wer stimmt dem Antrag zu? Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Für das Protokoll stelle ich fest, dass die AfD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BSW der Überweisung des Antrags in den Ältestenrat zugestimmt haben und sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke der Stimme enthalten haben.
Wir haben soeben lediglich über den Änderungsantrag abgestimmt, nicht aber über die Geschäftsordnung; diese brauchen wir aber, um weiterhin tagen zu können. Deswegen möchte ich jetzt unter dem Tagesordnungspunkt 6 a noch die Drs. 9/1 aufrufen und bitte Sie um Zustimmung dazu, die Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt mit den entsprechenden Anlagen als Grundlage unserer Arbeit zu nehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Geschäftsordnung einstimmig angenommen worden. - Danke für den Hinweis.
Ich komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 6 b. Wir entscheiden über die Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden. Hierzu liegt ein Antrag in Drs. 9/2 vor. Gibt es hierzu Redebedarf? - Das kann ich nicht sehen. Wer diesen Grundsätzen zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich kann Zustimmung im gesamten Haus sehen. Ich frage trotzdem, ob es Gegenstimmen gibt? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich auch nicht. Damit sind die Grundsätze des Ausschusses für Petitionen ebenfalls einstimmig beschlossen worden.
Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 6 c, der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT). Sie finden diese in der Drs. 9/3. Gibt es hierzu Redebedarf? - Das kann ich nicht sehen. Wer dieser Geheimschutzordnung zustimmt, die den Landtag von Sachsen-Anhalt betrifft, den bitte ich jetzt um das Zeigen der Stimmkarte. - Ich sehe Stimmen bei allen Fraktionen, frage trotzdem, ob es Gegenstimmen gibt. - Nein. Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich auch nicht. Das heißt, die Geheimschutzordnung für den Landtag ist einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Der Landtag der neunten Wahlperiode hat nun eine Geschäftsordnung. Es besteht im Ergebnis der Beratungen des Vor-Ältestenrates Einvernehmen darüber, die Geschäftsordnung des Landtages in Kraft zu setzen. Das haben wir eben getan.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass entschieden worden ist, die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen gemäß den §§ 9, 12 und 17 zu ändern, und zwar von vormals 13 auf nunmehr elf Mitglieder. Die Regelung in § 18 Abs. 3 erhält eine neue Fassung. In § 53 Abs. 5 sowie in der entsprechenden Anlage dazu wurde die Gültigkeit des dort beschriebenen Verfahrens in Immunitätsangelegenheiten auch für die neunte Wahlperiode festgelegt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir den Tagesordnungspunkt 6 aufgrund der noch zu führenden Debatte im Ältestenrat nur unterbrechen.