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Tagesordnungspunkt 4

Mitteilung über die Bildung der Fraktionen


Nach Mitteilung der Fraktionen haben sich die 83 Mitglieder des Landtags der neunten Wahlperiode gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu sechs Fraktionen zusammengeschlossen.

Sie haben sich wie folgt konstituiert: die Fraktion der AfD mit 39 Mitgliedern, die Fraktion der CDU mit 15 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit acht Mitgliedern, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls mit acht Mitgliedern, die Fraktion Die Linke mit acht Mitgliedern sowie die Fraktion des BSW mit fünf Mitgliedern.

Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 4 geschlossen.