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Plenarsitzung

Der Weg zum Mandat

Plenarsaal

Blick in den Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt.

Welche verantwortungsvolle Aufgabe Abgeordnete des Landtags von Sachsen-Anhalt übernehmen, ist zu allererst daran erkennbar, wie viele Wahlberechtigte sie mit ihren politischen Entscheidungen vertreten. 1:20 000 lautet die beachtliche Quote! Die Summe der tatsächlich Vertretenen ist noch einmal um ein Vielfaches höher, denn freilich treten sie auch für Kinder und Jugendliche im Land ein. Die Abgeordneten agieren im Parlament nicht als Repräsentanten einer bestimmten Region oder Partei, sondern als Vertreter des ganzen Volkes. Sie richten sich bei ihren Entscheidungen nach den gültigen Gesetzen und dem eigenen Gewissen..

Wählen und wählen lassen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich politisch engagieren und wählen gehen (aktives Wahlrecht) und sich als Volljähriger auch wählen lassen (passives Wahlrecht). Viele spätere Abgeordnete sind bereits im Stadtrat ihrer Kommune oder im Kreistag kommunalpolitisch aktiv, bevor sie in die Landespolitik gehen. Sie kennen sich also mit parlamentarischen Gepflogenheiten aus und genießen das Vertrauen ihrer Mitmenschen. Mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung sowie persönlichen Integrität stellen sie sich den Anforderungen in der Landespolitik. Zwar gibt es auch Einzelbewerber, die nicht unter der Flagge einer Partei zur Landtagswahl antreten, zumeist gehören die Kandidaten aber einer Partei an.

Die Parteien sind für die Nominierung von Kandidaten für die Landtagswahl von besonderer Bedeutung. Ihnen bleibt es vorbehalten, Landeswahlvorschläge zu unterbreiten, die für die Sitzverteilung im Landtag maßgeblich sind. Die Aufstellung von Kandidaten durch die Parteien ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Willensbildung, sie entspricht den demokratischen Bestimmungen. So entscheiden nicht einzelne Vorsitzende oder Führungsgremien über die Aufstellung von Kandidaten, sondern Mitglieder- oder Vertreterversammlungen (Parteitag).

Kampf um die Gunst der Wählerstimmen

Kurz vor der Wahl kommt es traditionell zum Wahlkampf, in dem die Kandidaten ihre politischen Konzepte vorstellen und um die Gunst der Wählerinnen und Wähler buhlen. Um dafür die nötige Zeit zu haben, müssen Arbeitgeber auf Antrag den bis zu zweimonatigen sogenannten Wahlvorbereitungsurlaub gewähren. Ein Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts besteht in dieser Zeit allerdings nicht.