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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Hendrik  Lange (Die Linke)

Hendrik Lange (Die Linke)

Mitglied des Landtags
Diplom-Biologe

Wahlkreisbüro

Am Gastronom 14
06124 Halle (Saale)
Telefon: 0345 4701678
Telefax: 0345 4701678

Neumarkt 12
06712 Zeitz

Kurzlebenslauf

Geboren 1977 in Quedlinburg, eingetragene Lebenspartnerschaft. Mitglied des Landtages seit der 5. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1995
    Abitur am Süderstadtgymnasium, Quedlinburg
  • 2005
    Studienabschluss als Diplom-Biologe an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • 2005 bis 2006
    Wahlkreismitarbeiter bei Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2002
    Eintritt in die PDS
  • seit 2004
    Mitglied des Stadtrates Halle (Saale), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion
  • 2014 bis 2019
    Vorsitzender des Stadtrates Halle (Saale)

Ehrenamt

  • Vorsitzender der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen-Anhalt
  • Vorsitzender des Begegnungs- und Beratungs-Zentrum (BBZ) „lebensart e. V." Halle
  • Mitglied des Fördervereins der Volkshochschule „Adolf Reichwein“ in Halle (Saale)

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Wahlkreismitarbeiter, Dr. Rosemarie Hein, Magdeburg
    Mitglied Aufsichtsrat, Stadtwerke Halle GmbH
    Mitglied Verwaltungsrat, Saalesparkasse Halle
  • Funktionen in Unternehmen

    Mitglied Verwaltungsrat, Saalesparkasse Halle
    Mitglied Aufsichtsrat, Hallesche Wasser‐ und Stadtwirtschafts GmbH
  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Vorstandvorsitzender, BBZ "Lebensart" e. V., Halle
    Vorstandvorsitzender, Rosa‐Luxemburg‐Stiftung Sachsen‐Anhalt, Magdeburg
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Stadtrat Halle

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.