Bürgerinnen und Bürger können sich mit Forderungen und Vorschlägen für ein Handeln oder Unterlassen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, an den Landtag wenden. Wer ist für diese Anliegen zunächst zuständig?
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Der 16. Buchstabe der Antwort ist der 1. Buchstabe des Lösungsworts.
Antwort: PETITIONSAUSSCHUSS