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Plenarsitzung

Erste Schritte zur Beitragsentlastung

Teile des Kinderförderungsgesetzes sind mit der Verfassung des Landes nicht vereinbar. Dem wird die kleine Novellierung des Gesetzes Abhilfe schaffen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hatte empfohlen, den Gesetzentwurf in veränderter Fassung anzunehmen. Dem folgte die Mehrheit der Abgeordneten des Landtags auch. Ein von der Fraktion DIE LINKE eingebrachter Änderungsantrag (für 2018 freigewordene Mittel des Betreuungsgeldes des Bundes für Entlastung von Eltern zweckbinden) fand keine Mehrheit. Zugleich wurde über einen Entschließungsantrag der Koalition abgestimmt, durch den sich darauf verständigt wurde, eine umfassende Reform der gesetzlichen Regelungen der Kinderförderung im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 vorzunehmen.

Um die Knirpse geht's: Das Kinderförderungsgesetz wurde einer kleinen Novelle unterzogen. 2018 soll der große Wurf folgen. Foto: fotolia.com

Kinderbetreuung als Standortfaktor

Wir wissen um die Sorgen der Eltern, insbesondere in Bezug auf die Höhe der Elternbeiträge, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Schon jetzt werde mit der Erarbeitung einer großen Novelle zum Kinderförderungsgesetz gearbeitet. Es gelte, eine hochwertige Kinderbetreuung sicherzustellen, denn dies sei ein wichtiger Standortfaktor für das Land. Die Elternbeiträge sollten stabil gehalten werden, ohne dadurch jedoch die Kommunen stärker zu belasten.

Erhebliche Kostensteigerungen kommen

Man dürfe gespannt darauf sein, wie lange die versprochene stabile Kostenfestsetzung der Beiträge Bestand haben werde, sagte Tobias Rausch (AfD). Er sehe erhebliche Kostensteigerungen auf die Eltern zukommen. Die AfD spreche sich für eine kostenfreie Kita-Betreuung aus.

So viel Geld investiert wie nie

Circa 30 Millionen Euro würden mit der kleinen KiFöG-Novelle in die Hand genommen, um Betreuungs- und Lohnkosten auszugleichen, erklärte Tobias Krull (CDU). Das Land leiste ein deutliches finanzielles Zeichen für die Kinderbetreuung, es werde so viel Geld ausgegeben wie nie.

Kaum Entlastungen zu erwarten

Die Fraktion DIE LINKE lehnte die Annahme des Gesetzentwurfs und des Entschließungsantrags ab. Die freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld des Bundes (2018) hatten nach früherem Plan vollständig zur Entlastung der Eltern eingesetzt werden sollen. Dies sei nun nicht mehr vorgesehen, kritisierte Monika Hohmann (DIE LINKE). Von einer großen Entlastung könne mitnichten gesprochen werden.

Beitragsfreiheit sollte Ziel sein

„Wir werden einen kleinen Schritt vorankommen“, konstatierte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Kita-Ganztagsanspruch werde umgesetzt, indem nun die tatsächlichen Betreuungszeiten eingerechnet würden. Im Zuge der großen KiFöG-Novelle sollten die Elternbeiträge noch einmal ernsthaft angeschaut werden, über mögliche Beitragsfreiheit müsse gesprochen werden, so Lüddemann.

Erste Schritte zur großen KiFöG-Novelle

Mit dem heutigen Beschluss sei abgesichert, dass das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten könne und die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts umgesetzt würden, betonte Dr. Verena Späthe (SPD). „Wir ermöglichen, dass die Landespauschalen an die tatsächlichen Betreuungszeiten in den Kitas des Landes angepasst werden.“ Es handle sich um gutinvestiertes Geld für gleiche Bildungschancen für alle Kinder. Darüber hinaus würden die Mitarbeiter/innen tarifgerecht bezahlt. Insgesamt seien es erste Schritte auf dem Weg zu einer großen Novelle des KiFöGs, so Späthe.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Beschlussempfehlung wurde angenommen.

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