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Plenarsitzung

Zwei Sitzungstage für das November-Plenum

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am Donnerstag und Freitag, 12. und 13. November, zu zwei Plenumssitzungen im Magdeburger Plenarsaal zusammen. Auf der Agenda steht eine Reihe von Zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen und Anträgen. Darüber hinaus kommt es zur Aussprache einer Großen Anfrage zum Klimaschutz.

Die Landtagssitzungen finden am 12. und 13. November im Magdeburger Plenarsaal statt. Foto: Landtag

Grüne Themen zu Beginn

Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Klimaschutz“ ist beauftragt, der Landesregierung im Jahr 2015 eine Halbzeitbilanz für das Klimaschutzprogramm 2020 vorzulegen. Das Thema aufgreifend richtete die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Große Anfrage an die Landesregierung, die ihre Antwort nun vorgelegt hat und im Plenum zur Diskussion stellt. „Grün“ geht es am Donnerstag, 12. November, gleich weiter. Die bisherige Lehrerausbildung entspricht laut CDU und SPD den ständig steigenden Anforderungen eines modernen Agrarsektors immer weniger. Der Landtag soll daher unter anderem sicherstellen, dass Absolventen der Agrar-, Gartenbau oder Ernährungswissenschaften der Einstieg in das Lehramt an berufsbildenden Schulen als Regelzugang geschaffen wird.

Justizvollzug vor Weiterentwicklung

Die Landesregierung legte im Februar 2015 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt vor. Der Entwurf fasst alle Regelungen zum Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft zusammen und beinhaltet auch die notwendigen Regelungen für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung spricht sich in seiner Beschlussempfehlung für die Annahme des Gesetzes aus. Der Entwurf eines Jugendarrestvollzugsgesetzes der Fraktion DIE LINKE soll allerdings abgelehnt werden.

Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit

Die Aufarbeitung allein auf die Behörden der Staatssicherheit zu beschränken, werde den vielen Einzelschicksalen mit anderen Unrechtserfahrungen in der DDR und aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 nicht gerecht, zeigten sich die Fraktionen von CDU und SPD im Juni dieses Jahres überzeugt und legten daher den Entwurf eines Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes vor. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt nun die Annahme des Gesetzentwurfs. Passend zum Thema legt der Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR seinen abschließenden Bericht vor. Insgesamt hat er in den vergangenen fünf Jahren 74 Anträge auf eine Überprüfung an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen weitergeleitet.

Achtung: Wahlkampf!

Die Fraktion DIE LINKE erinnert mit einem Antrag daran, dass sowohl das Neutralitätsgebot als auch das Gebot der Chancengleichheit für die gesamte Wahlperiode gelten.So sei es Staatsorganen unter anderem untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit für politische Parteien zu werben, insbesondere parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen. Der Landtag soll die Landesregierung unter anderem auffordern, diese Grundsätze nicht nur in der sogenannten „heißen Phase“ des Wahlkampfs, sondern bereits im Vorwahlkampf zu befolgen.