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Plenarsitzung

Resozialisierung ist zukünftig das „A und O“

  • Strafvollzug wird moderner
  • Resozialisierung steht im Mittelpunkt
  • Linke gegen Arbeitspflicht für Häftlinge

In dem Gesetz hat das Justizministerium alle Regelungen zum Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft zusammengefasst. Außerdem beinhaltet es  die notwendigen Regelungen für Straf- und Jugendstrafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung. Ferner sieht das Gesetz vor, die Arbeitspflicht für Gefangene in sachsen-anhaltischen Gefängnissen beizubehalten und bis 2024 den Anspruch auf eine Einzelunterbringung zu erfüllen. Was die inhaltliche Ausgestaltung des Strafvollzugs angeht, setzt das Justizministerium auf noch mehr Behandlung und noch mehr Therapie.

Als Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung erläuterte Ralf Wunschinski (CDU) den Weg des Gesetzes bis zur zweiten Lesung im Parlament und die Positionen der Angehörten während der öffentlichen Anhörung. Demnach hätten die meisten Anzuhörenden den Gesetzentwurf der Landesregierung begrüßt. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE richtete sich gegen die Beibehaltung der Arbeitspflicht von Gefangenen, er wurde jedoch vom Ausschuss abgelehnt.

Dagegen wurden verschiedene Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Sie betrafen unter anderem Änderungen des Überflugverbots von Strafanstalten sowie Änderungen in den § 45, 47 und 129 des Justizvollzugsgesetzbuches. Damit solle den Anstaltsleitern die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Stichwort elektronische Fußfessel) bei Lockerung des Vollzugs eingeräumt werden.

Strafvollzug wird moderner

Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Prof. Dr. Angela Kolb, zeigte sich überzeugt, dass der Strafvollzug  mit dem neuen Gesetz moderner werde und zu mehr Sicherheit und Rechtsfrieden im Land beitragen werde. Der Strafvollzug sei von Anfang an darauf ausgerichtet, dass der Gefangene nach der Haft in der Lage ist, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Bei Therapien und Behandlungen werde zukünftig stärker von den individuellen Haftursachen ausgegangen. An der Arbeitspflicht solle jedoch festgehalten werden, um den Vollzugsalltag am normalen Leben zu orientieren.

Linke gegen Arbeitspflicht

Die Arbeit von Gefangenen sollte auf freiwilliger Basis erfolgen und dabei stärker auf individuelle Arbeitsmaßnahmen gesetzt werden, die der Resozialisierung Rechnung tragen. Einer Arbeitspflicht – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – könne ihre Fraktion nicht zustimmen und habe daher einen Änderungsantrag eingebracht, erklärte Eva von Angern (DIE LINKE). Ein Blick auf Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg beweise, dass auch ohne Arbeitspflicht eine hohe freiwillige Arbeitsquote erreicht werden könne, wenn von Anfang an auch auf Resozialisierung gesetzt werde. Eine weitere Fehlentwicklung sah sie darin, „vollzugsöffnende Maßnahmen durch den Einsatz von elektronischen Fußfesseln in ihrer Anwendung zu erhöhen“. Zwar gebe es Probleme bei Lockerungsmaßnahmen, verstärkt elektronische Fußfesseln einzusetzen, halte sie jedoch für unsinnig.

Resozialisierung steht im Mittelpunkt

Mit dem Gesetzentwurf werde der Justizvollzug im Land auf ein neues Fundament gestellt und konsequent auf Resozialisierung ausgerichtet, konstatierte Dr. Ronald Brachmann (SPD). Dies sei zugleich ein konsequenter Opferschutz. Zukünftig müsse es gelingen, die Gefangenen so zu fördern, dass sie in der Lage seien, nach Haftende ein Leben ohne weitere Straftaten zu führen, womit die Rückfallquote deutlich gesenkt werden könne. Der Rechtsexperte der SPD mahnte jedoch an, dass für die Umsetzung des Gesetzes die nötigen sachlichen und personellen Ressourcen geschaffen werden müssten.

Mehr Ressourcen zur Umsetzung nötig

Dem schloss sich Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an: „Das Gesetz bietet zwar einen Werkzeugkoffer voller Angebote, aber man ist weiterhin mit zu wenig Personal auf der Baustelle.“ Leider hätte sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nichts daran geändert, dass es zu wenig und zu überaltertes Personal in den Justizvollzugsanstalten des Landes gebe. Als positiv bezeichnete er, dass die Rechtsstellung der Strafgefangenen grundsätzlich gestärkt worden sei und sie eine Chance bekämen, an ihrer eigenen Resozialisierung mitzuwirken. Auch die Grünen wollen an der Arbeitspflicht festhalten, allerdings müsste auch in Haftanstalt der Mindestlohn gelten.

Einzelunterbringung gesetzlich verankert

Siegfried Borgwardt (CDU) hob in seinem Redebeitrag noch einmal hervor, dass die Einzelunterbringung als Standard im Gesetz festgehalten worden sei. Zur Diskussion um die Arbeitspflicht ergänzte er, dass gar nicht genügend Arbeitsangebote für alle Häftlinge bereitgestellt werden könnten, sodass auch nicht alle arbeiten müssten. Zudem war er zufrieden, dass durch den Änderungsantrag von CDU und SPD die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Freigängern als Mittel des Anstaltsleiters beibehalten werden kann und das Überflugverbot geändert wurde. Damit würden fotografische Aufzeichnungen der Gebäude und das Abwerfen beispielsweise von Drogen verhindert.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Aufhebung der Arbeitspflicht wurde abgelehnt. Der Beschlussempfehlung  des Ausschusses wurde mit mündlichen Änderungen zugestimmt. Das Gesetz wurde in der so geänderten Fassung beschlossen.

Jugendarrest bleibt bestehen

Ein von der Fraktion DIE LINKE eingebrachter Gesetzentwurf „über die Einführung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes und zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ war zuvor von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt worden. Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf war die Annahme, dass die mit dem Jugendarrest verbundene Präventionshoffnung als gescheitert anzusehen ist. Er zielte auf einen Jugendarrest weg vom reinen Sanktionscharakter und hin zu mehr Förderung und Erziehung der Jugendlichen. Außerdem sollte der Jugendarrest für Schulschwänzer abgeschafft werden.