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Plenarsitzung

Experten raten von Gesetzesvorhaben ab

Mit dem Gesetz über Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sollen die Verantwortlichkeiten zwischen dem Land und den Kommunen – beispielsweise im Tierarzneimittelwesen und bei der Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte – neu geregelt werden. Damit verbunden werden Regelungen für den Mehrbelastungsausgleich aufgestellt. Nachdem der Gesetzentwurf der Landesregierung im Oktober in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden war, führte dieser nun am Mittwoch, 25. November, eine öffentliche Anhörung durch. Zweiter Schwerpunkt der Gesetzesnovelle ist die Zwangskastration freilebender Katzen.

Verschiedene Aufgaben, früher angesiedelt beim Landesverwaltungsamt, sollen auf Basis des dann novellierten Gesetzes auf die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Den Schwerpunkt bildet die Zuständigkeit für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken, die aufgrund der Ortsnähe wirtschaftlich durch die Kommunen erfüllt werden könne, so die Ansicht der Landesregierung. Vertreter der betroffenen Institutionen sehen dies allerdings anders.

Dr. Andrea Krüger vom Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Sachsen-Anhalt ist als Beschäftigte der unteren Veterinärbehörde auch direkt von der Gesetzesänderung betroffen. Hier seien die Personalressourcen bereits ausgeschöpft, weitere Aufgabenübertragungen könnten nicht geschultert werden. Einer Übertragung des Bereichs „tierärztliche Hausapotheken“ auf die Landkreise und kreisfreien Städte, die dann für deren Kontrolle zuständig sind, werde widersprochen. Diese Arbeit sei im Landesverwaltungsamt bisher sehr gut angesiedelt gewesen; auch fehle es an Fachkräften, die die Aufgabe dezentral wahrnehmen könnten. Krüger sprach sich dagegen aus, diese „höchstsensible Überwachungsaufgabe nach unten“ abzugeben, die Prüfung erfolge damit weder effektiv noch wirtschaftlich.

Die im Gesetz vorgesehene Verordnung zum Schutz freilebender Katzen besagt, bestimmte Gebiete festzulegen, „in denen Schmerzen, Leiden oder Schäden der Katzen auf die hohe Anzahl dieser Tiere zurückzuführen sind und dieser tierschutzwidrige Zustand durch Verminderung ihrer Anzahl verringert werden kann“. Diese Verordnung sei unbegründet, betonte Krüger. Ihr Verband halte es für angebrachter, Tierschützer zu unterstützen, die freilebende Katzen einfingen und kastrierten. Die Ausweisung von bestimmten Gebieten, in denen man dann alle Katzen fangen und kastrieren könne/müsse, sei nicht zu empfehlen.

Tierärztekammer gegen Gesetzentwurf

In beiden Gesetzesbereichen vertrat Dr. Klaus Kutschmann, Vizepräsident der Tierärztekammer, die gleiche Meinung wie seine Vorrednerin. Es gebe zunächst erhebliche Unterschiede beim Betrieb einer Tierapotheke für Nutztiere und Haustiere. Die Aufgabe, diese laut Gesetz zu prüfen, sei ebenso kompliziert. Es bedürfe umfangreicher Kenntnisse und jahrelanger Schulungen der hiesigen Tierärzte, um das Anliegen des Gesetzes umsetzen zu können. Eine gleichmäßige Kontrolle der Tierapotheken sei nur dezentral von Fachleuten zu bewerkstelligen.

Kutschmann wies zudem darauf hin, dass es auch einer Registrierung und Kontrolle bedarf, wenn man kastrierte Katzen kennzeichnet (Chip). Dies bedeute wiederum einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der nicht nötig sei. Die Tierärztekammer lehnt aus den genannten Gründen den Gesetzentwurf der Landesregierung ebenfalls ab.

Kommunale Spitzenverbände lehnen Gesetz ab

Peter Weiß, Beigeordneter für Veterinärwesen im Landkreistag, überbrachte im Namen des Landkreistags die „nachdrückliche Ablehnung“ des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Die im Gesetz vorgesehene kleinteilige Aufgabenverteilung sei wenig sinnvoll, abgesehen davon gebe es keine freien Kapazitäten in den unteren Veterinärbehörden. Den Verwaltungsaufwand im Falle einer Umsetzung des Gesetzes schätzte Weiß allein für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken auf rund 900 000 Euro.

Elke Kagelmann vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt äußerte sich explizit zur „Katzenfrage“ im Gesetzentwurf. Die im Papier vorgeschlagenen Schutzgebiete würden ausdrücklich abgelehnt. Es fehle die Notwendigkeit einer solchen Ausweisung, es bestünden erhebliche Zweifel an deren Wirksamkeit, der Vollzug sei problematisch und zu guter Letzt fehle auch noch die Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorgehens. „Bisher gab es keinen Handlungszwang“, erklärte Kagelmann, entsprechende Daten lägen also gar nicht vor.

Sie sprach von einem „unverhältnismäßigen Vollzugsaufwand, um die Einhaltung der Verordnung zu überwachen“. Wie sollten die sogenannten Schutzgebiete räumlich abgegrenzt werden, wo sich doch Katzen mitnichten an Kreisgrenzen hielten? Zudem müsste sichergestellt werden, dass herrenlose Katzen von allen anderen „Freigängern“ unterschieden würden.

Der Gesetzentwurf ist die Basis für eine Beschlussempfehlung, die der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammenstellt. Diese soll dem Parlament in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)