Rededauer
Die Zeitdauer für die Aussprache im Plenum über einen Beratungsgegenstand wird durch die Tagesordnung festgelegt. Sie beträgt in der Regel drei Minuten je Fraktion und Thema. Überschreitet ein Mitglied des Landtags die festgesetzte Redezeit, kann der Präsident eine Ermahnung aussprechen. Sollte der Abgeordnete seine Ausführungen trotzdem nicht beenden, kann der Präsident ihm das Wort entziehen. Überschreitet ein Mitglied der Landesregierung die Redezeit, kann jede Fraktion die gleiche zusätzliche Redezeit beanspruchen.