Christian Albrecht (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriminalität darf sich für die Täter nie lohnen. Ladendiebstählen muss mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent begegnet werden, und zwar unabhängig von Herkunft und Ethnie der Täter.

(Zustimmung bei der CDU - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Darüber dürfte und sollte Konsens bestehen. Die Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Strafverfolgung, und sie dürfen erwarten, dass die Politik ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt. Genau dies ist seitens der CDU unmittelbar und zeitnah geschehen, nämlich bereits am 11. Dezember 2023 - damit waren wir die Ersten - hat mit uns ein persönliches Gespräch bei der IHK hier in Magdeburg stattgefunden und wurden die weiteren Prozesse in Gang gesetzt. 

(Zustimmung bei der CDU)

Zu diesem Zeitpunkt hatten alle anderen Fraktionen gerade schriftlich auf den im November versandten Brief reagiert. Alle? - Na ja, nicht ganz. Eine Fraktion hatte noch nichts von sich hören lassen, die AfD,

(Zustimmung von Karin Tschernich-Weiske, CDU)

also die Fraktion, die vorhin noch den Eindruck vermitteln wollte, die Einzige zu sein, die sich um die Belange kümmert. Gekümmert hat sie sich später dann doch noch. 

Und jetzt haue ich noch einmal in die gleiche Kerbe: Zu dem Thema gab es nämlich bereits den Selbstbefassungsantrag im Ausschuss. Darüber wurde am 3. April gesprochen. Die Justizministerin hat ausführlich dazu berichtet. Die AfD hat sich am Ende sogar für die ausführlichen Ausführungen bedankt.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Sie hatte, wie gesagt, nur die eine Frage, die wir schon gehört haben. 

(Eva von Angern, Die Linke: Das konnte man schnell aufklären!)

- Ja. - Nach der Aussprache hat sie sich nicht weiter beteiligt und am Ende, wie gesagt, den Antrag für erledigt erklärt. Es gab nicht ein Wort zu der Frage nach der konsequenten Anklage aller Ladendiebstähle, obschon der Ausschuss genau der richtige Ort für dieses Ansinnen gewesen wäre.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Jeden Diebstahl von Kleinstmengen durch Ersttäter zur Anklage zu bringen, löst das Problem des Einzelhandels mitnichten; 

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN) 

denn die Anklage führt nicht automatisch zu einer Verurteilung. Es würde aber mit Sicherheit zu einer Überlastung der Justiz führen und der Schaden für den Steuerzahler würde mit jedem Verfahren in die Höhe schießen.

Stellen Sie sich einmal vor, wie viele gut bezahlte Menschen sich wie lange mit der Durchführung eines Strafverfahrens beschäftigen müssen. Wenn der Diebstahl einer Flasche Schnaps im Wert von 9,99 € Gegenstand des Verfahrens ist und der Ersttäter mit einem „Du-du-du“ in die Freiheit entlassen wird, dann haben wir den Kaufleuten im Einzelhandel keinen Gefallen getan, zumal zu jedem Verfahren eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zur Zeugenaussage bei Gericht erscheinen muss und somit mindestens einen halben Tag lang nicht für die Arbeit zur Verfügung steht. Also, finanziell und personell wäre das weder für die Justiz noch für den Einzelhandel stemmbar.

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN) 

Aber verstehen Sie mich nicht falsch. Wer zum zweiten oder gar zum dritten Mal erwischt wird, der hat den Warnschuss der Verfahrenseinstellung nicht verstanden und

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

muss auf die nächste Ebene der Eskalationsstufen gebracht und nach der Anklageerhebung zur Kasse gebeten werden. Bei Bandendiebstahl oder Raubdelikten sind Warnschüsse erst gar nicht angezeigt. Hier bedarf es einer härteren Gangart bzw. bei Verbrechenstatbeständen steht der Weg der Verfahrenseinstellung rechtlich gar nicht zur Verfügung.

Die IHK hat erfolgreich für das Thema sensibilisiert. Präventionsmaßnahmen - das haben wir gehört - wurden initiiert. Zufrieden können wir allerdings erst dann sein, wenn die Ursachen bekämpft sind und die Zahl der Diebstähle deutlich zurückgegangen ist. 

Hierzu noch einmal die Bitte an die Betroffenen: Erstatten Sie konsequent Anzeige und erheben Sie gegen Einstellungsverfügungen, denen sie nicht zustimmen, Rechtsmittel. Dann landet es bei der Politik. Dann können wir uns die Sachen im Einzelfall angucken und gegensteuern. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Albrecht. - Herr Albrecht, es gibt eine Nachfrage, wenn Sie diese zulassen, und zwar von Herrn Büttner aus Staßfurt. 


Christian Albrecht (CDU):

Ja. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Ja. - Herr Büttner, bitte.

(Oh! bei der CDU bei der SPD)


Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abg. Albrecht, bei Ihrer Rede zur Kriminalität bezüglich der Ladendiebstähle ist mir ins Gedächtnis gekommen, dass Sie bei Ihrer letzten Rede zur Jugendkriminalität in Halle unter tosendem Applaus der GRÜNEN und der Linken ausgeführt haben, dass diejenigen, die Migrationshintergrund haben und kriminell werden, oftmals gar nichts dafür können, weil sie die deutsche Sprache nicht verstehen und darum nicht wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. 

(Dr. Katja Pähle, SPD: Was haben wir damit zu tun?) 

Mich würde jetzt interessieren, ob Sie an diesem Standpunkt festhalten, auch bezogen auf Ladendiebstähle von Menschen mit Migrationshintergrund? Das heißt also: Wenn sie die deutsche Sprache nicht verstehen und nicht wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen, ist das für Sie ein Rechtfertigungsgrund?

(Zuruf von der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Albrecht, bitte.


Christian Albrecht (CDU):

Vielen Dank. - In meiner Rede, die Sie ansprachen, ging es um Grundschüler und um die Gewalt an Schulen.

(Oliver Kirchner, AfD, lacht - Zurufe von der AfD: Jugendbanden waren da Thema! - Weitere Zurufe von der AfD)

- Doch. Lesen Sie sich das gern das Protokoll noch einmal durch.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dann sehen Sie, in welchem Zusammenhang ich diese Aussage getroffen habe. Natürlich ist es keine Rechtfertigung. Es ist nicht so, dass man sich strafbar machen darf, wenn man die Sprache nicht versteht.

Ich habe damals Folgendes gesagt: Wir müssen den Leuten, die zu uns kommen, unsere Regeln näherbringen. Wir müssen ihnen die Konsequenzen für Verstöße aufzeigen. Und wenn es zu Verstößen kommt, dann müssen sie auch konsequent geahndet werden. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das haben Sie nicht gesagt!) 

- Das habe ich nicht - - 

(Oliver Kirchner, AfD: Mal sehen, wenn Sie ins Ausland gehen, ob die Ausländer Ihnen erklären, was man darf? - Unruhe)

- Wollen Sie eine Frage stellen? 

(Oliver Kirchner, AfD: Das ist doch ein Witz! Ein Witz ist doch das!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Es war eine Frage von Herrn Büttner. Herr Albrecht hat geantwortet.