Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist es immer bedauerlich, wenn Menschen eine Ausbildung nicht abschließen, aber manchmal hat man den Eindruck, dass selbst eine abgeschlossene Ausbildung nicht die Gewähr bietet, dass man wirklich etwas von der Sache versteht.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)

Akzeptanz und Bürgerbeteiligung, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind zentrale Bausteine für das Gelingen der Energiewende. Deshalb hat die Landesregierung gestern das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz auf den Weg gebracht. Ich danke Ihnen, dass es parlamentarisch übernommen wurde und jetzt in den Ausschüssen beraten werden kann.

Künftig werden dadurch die Gemeinden angemessen beteiligt, und zwar mit berechenbaren Erträgen aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien - ein Wunsch, der vielfältig geäußert wurde. Übrigens hätte man in der Tat in der Vergangenheit, vor vielen Jahren schon etwas machen sollen. Das ist nicht geschehen. Aber zu recht sagt der Abg. Striegel, besser später als gar nicht.

Bei den Bürgerenergiegesellschaften, von denen es in Sachsen-Anhalt nach unserer Kenntnis etwa 30 gibt, haben wir im Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz die Besonderheit berücksichtigt. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgabenpflicht befreit. Das ist als erstes einmal festzuhalten. Natürlich steht es allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin offen, sich an der Gründung einer solchen Bürgerenergiegesellschaft zu beteiligen. Das neue Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz wird dafür keinerlei Hinderungsgründe bieten.

Die Errichtung und der Betrieb von Wind- und Solarenergieanlagen durch Bürgerenergiegesellschaften werden bundesseitig umfangreich gestützt. Zum einen sind derartige Anlagen im EEG privilegiert. Wind- bzw. Solarparks bis 18 bzw. 6 MW, die von Bürgerenergiegesellschaften betrieben werden, sind von der Ausschreibungspflicht befreit und erhalten eine höhere Vergütung als konventionelle Anlagen. 

Zum anderen wird die Errichtung von Windenergieanlagen, die von solchen Gesellschaften betrieben werden, über ein Bundesförderprogramm unterstützt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es dafür eine Richtlinie mit dem Titel „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Es steht ein Volumen von mehr als 11 Millionen € zur Verfügung.

Durch das Programm erhalten die Bürgerenergiegesellschaften finanzielle Unterstützung bei der Planung und Genehmigung solcher Anlagen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie weitere notwendige Gutachten zur Realisierung der Windenergieanlagen. Kosten für die Gesellschaftsgründung, lieber Herr Striegel - und da haben wir ein Problem - sind dort nicht förderfähig, und zwar aus beihilferechtlichen Gründen. Das wären sie dann auch bei uns nicht, und da sehen wir ein Problem.

Derzeit wird aber auch grundsätzlich keine Notwendigkeit für ein eigenes landesseitiges Förderprogramm gesehen, bei aller Euphorie, was Bürgerenergiegesellschaften betrifft. Ich bin ein großer Fan, und Sie haben ein paar genannt. Der Druiberg ganz in der Nähe meiner Wernigeröder Heimat ist ein schönes Beispiel dafür. Aber die Notwendigkeit, alles überall noch einmal zu ergänzen, auch auf Landesseite, sehen wir nicht.

Gut wäre es, wenn wir zunächst einmal schauten, wie das Bundesförderprogramm tatsächlich angenommen wird, um es dann eventuell auf Solaranlagen oder Wärmenetze auszuweiten. Auch eine Aufstockung der Beträge, das alles kann man überlegen, aber in den Ländern einzelne Eigenprogramme dazu aufzulegen, halten wir nicht für sinnvoll.

Denn wir haben noch Weiteres: Neben der finanziellen Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften sind gezielte Beratungs- und Informationsangebote entscheidend. Sachsen-Anhalt ist auch hierbei sehr gut aufgestellt. Wir haben eine Landesenergieagentur, die berühmte LENA, unter ihrem Geschäftsführer Marko M., die die Servicestelle Erneuerbare Energien unterhält und ein umfangreiches Beratungsangebot für Gründungswillige hat. Was wir von dort erfahren, sind allerdings gewisse Vorbehalte, eine gewisse Ängstlichkeit und auch Sorgen bei der Gründung solcher Gesellschaften.

Darüber hinaus gibt es ein KI-gestütztes Potenzialflächenkataster des Infrastrukturministeriums der geschätzten Kollegin Hüskens, worin sich Bürgerinnen und Bürger über geeignete Flächen für Bürgerenergieprojekte informieren können. Es gibt zurzeit etwa zehn Gründungsinitiativen, die von der LENA unterstützt werden und durchaus einen hohen Beratungsbedarf haben. Aber es gibt im Moment auch nur diese zehn.

Die LENA wird deshalb ihr zielgruppenspezifisches Informationsangebot im Rahmen des in diesem Jahr gegründeten Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt - das wurde bereits angesprochen - noch mal intensivieren. Wir wollen, dass die lokale Wertschöpfung tatsächlich auch lokal möglich ist. Wir brauchen weiteren Rückhalt für den Ausbau der Erneuerbaren in der Bevölkerung, bei den Bürgerinnen und Bürgern. Aber ich sage Ihnen auch, wir tun schon sehr viel. Schauen wir, dass wir das erst einmal alles zum Fliegen bringen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.